Karstadterweiterung
Bebauungsplan Karstadt
Grünes Licht zur Aufstellung des Bebauungsplans für das Karstadtareal. Der Bebauungsplan zielt auf mehr Handelsvielfalt und soll den Einzelhandel im Esslinger Mittelzentrum stärken.

Einstimmig Grünes Licht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße/ Martinstraße im Planbereich 01 " Innenstadt I" gab am 2. Juli der Ausschuss für Technik und Umwelt( ATU) des Esslinger Gemeinderates. In seiner öffentlichen Sitzung nahm der ATU vom Konzept der Firma 3w Immobilien Projektentwicklungsgesellschaft zur städtebaulichen Neuordnung des Karstadt-Areals Kenntnis. Zugleich beschloss der ATU die Aufstellung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße / Martinstraße im Planbereich 01 "Innenstadt I". Das Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt wurde mit der Ausarbeitung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften beauftragt. Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 10.240 m² (incl. der öffentlichen Verkehrsflächen) umfasst im Wesentlichen das Karstadt-Areal mit dem Warenhaus an der Bahnhofstraße sowie dem Parkplatz im östlichen Grundstücksbereich zur Ehnisgasse hin. Die Grundstücke gehören weitgehend einem Immobilienkonsortium, dessen Geschäftszweck der Besitz und die Vermietung der Karstadt-Warenhäuser ist sowie zwei privaten Eigentümern. Außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes grenzt im Süden die Hauptverwaltung der Kreissparkasse Esslingen an sowie im Bereich der Ehnisgasse eine denkmalgeschützte Gebäudezeile mit 2-3 geschossigen Wohngebäuden.
"Im Wettbewerb mit dem benachbarten Oberzentrum Stuttgart unterliegt das Mittelzentrum Esslingen insbesondere im Einzelhandel einem besonderen Wettbewerbsdruck. Um so wichtiger ist ein attraktiver, bestens in der Innenstadt integrierter Einzelhandel als funktionales und wirtschaftliches Rückgrat der Innenstadt. Das von der 3w Immobilien Projektgesellschaft in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung entwickelte Handelskonzept setzt dazu mit rund 10.000 zusätzlicher Handelsfläche auf dem Karstadtareal ( 23.000 qm Mietfläche inklusive Karstadt) auf noch mehr Handelsvielfalt der Branchen und Sortimente. Dies gilt auch für eine noch höhere Kaufkraft- und Kundenbindung über das Mittelzentrum Esslingen mit seinen zentralen Funktionen hinaus. Mit einer neuen Passage setzt das zukunftsweisende Konzept zugleich auf eine noch bessere Vernetzung der beiden Einkaufszonen Bahnhofstrasse und Pliensaustraße sowie auf eine Aufwertung der Martinstrasse", betonte Oberbürgermeister Dr. Jürgen Zieger im ATU. Unsere Anstrengungen, mit der Aufwertung der öffentlichen Räume die Kunden etwa mit der der Bahnhofstrasse, der neuen Neckarstrasse und der Umgestaltung des Bahnhofplatzes besser in die Innenstadt zu führen, könnten mit diesem Handelskonzept erfolgreich fortgesetzt werden. "Von der Aufwertung und Stärkung der westlichen Innenstadt würde die gesamte Esslinger Innenstadt profitieren", unterstrich OB Zieger.
"Unser Ziel ist es, so OB Zieger, Esslingen mit einer konsequenten Stadtentwicklungspolitik, seinem attraktiven Stadtbild, eine funktionierender und vielfältigen Handelslandschaft mit hoher Kaufkraftbindung sowie einer starken Konzentration der Handelsbetriebe in der Innenstadt erfolgreich weiterzuentwickeln. Dazu wurde das „Einzelhandelskonzept für die Innenstadt Esslingen“ (Büro Acoccella) ausgearbeitet. Auf der Grundlage branchendifferenzierter Kaufkraftprognosen und der sich daraus ergebenden Umsatzentwicklung hat das Konzept – unter Berücksichtigung der Entwicklung der Flächenproduktivität – zusätzliche Verkaufsflächenpotentiale für Esslingen prognostiziert". Zur Stärkung der mittelzentralen Funktion der Stadt und zur weiteren Verbesserung der Attraktivität des Einzelhandelsangebotes empfiehlt das Gutachten eine stärkere Zusammenbindung vorhandener Einzelhandelsbetriebe durch gemeinsame Marketingmaßnahmen und Marketingleistungen (Ausbau und Förderung der Standortinitiativen) sowie Angebotsergänzungen in Gestalt moderner und zeitgemäßer Verkaufsflächen im zentralen Versorgungsbereich der westlichen Altstadt. " Zentrale Bedeutung und oberste Priorität zur Erhöhung des Angebotes moderner Verkaufsflächen hat die städtebauliche Entwicklung des Karstadt-Areals mit dem seitherigen Parkplatz. Mit der baulichen Entwicklung des Karstadt-Areals wird der Einzelhandelsstandort Esslingen in zentraler Innenstadtlage weiter gestärkt. Die einzelhandelsbezogene Entwicklung auf dem Karstadt-Areal ist die konsequente Weiterentwicklung der bisherigen städtebaulich-funktionalen Ziele im Bereich der westlichen Altstadt", unterstreicht Erster Bürgermeister Wilfried Wallbrecht.
Zur Steuerung dieser städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit folgenden Zielen erforderlich: 1. Errichtung eines Einkaufsschwerpunktes mit gemischten Nutzungen (Handel, Dienstleistungen, Wohnen), 2. Städtebauliche Integration des neuen Einkaufsschwerpunktes in die Maßstäblichkeit der umgebenden baulichen Strukturen und stadträumliche Verknüpfung/Vernetzung mit bereits vorhandenen Geschäftsbereichen (Bahnhofstraße – Martinstraße – Ehnisgasse – Oberer Metzgerbach - Pliensaustraße), 3. Ergänzung des vorhandenen Branchen- und Sortimentsmix in der westlichen Altstadt, 4. Orientierung des neuen Einkaufsschwerpunktes auf den öffentlichen Raum, 5. Funktionale und gestalterische Aufwertung der angrenzenden Straßenzüge Martinstraße und Ehnisgasse, 6. Sicherstellung einer verträglichen verkehrlichen Anbindung bei der Herstellung notwendiger Stellplätze.
"Die 3w Immobilien Projektentwicklungsgesellschaft hat in den vergangenen Jahren in Abstimmung mit der Verwaltung ein Konzept zur städtebaulichen Neuordnung des Karstadt-Areals ausgearbeitet und bemüht sich derzeit bei den Eigentümern um den Erwerb der Flächen. Sobald diese eigentumsrechtlichen Fragen geklärt sind, erfolgt in Abstimmung mit der Stadt auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes und der o.g. Ziele die Ausarbeitung eines konkreten städtebaulichen und architektonischen Entwurfes. Diese Planung, die in Form eines konkurrierenden Verfahrens (Architektenwettbewerb oder Mehrfachbeauftragung) von dem Investor unter Mitwirkung und städtebaulicher Vorgaben der Stadt ausgearbeitet wird, bildet dann die Grundlage für den Bebauungsplan, der letztlich die Rechtsgrundlage für die künftige städtebauliche Entwicklung dieses Bereiches ist", erläuterte Wallbrecht das weitere Vorgehen.
Das Konzept der 3w Immobilien Projektentwicklungsgesellschaft sieht vor, die Handelsflächen auf dem Karstadt-Areal unter Einbeziehung des vorhandenen Warenhauses um ca. 7.000 m² - 9.000 m² Verkaufsflächen zu erweitern und in einer Tiefgarage ca. 200 Stellplätze zu errichten. Diese neuen Verkaufsflächen, die im UG, EG und 1. OG errichtet werden, werden von einer zentralen Passage erschlossen, die das Gebäude von der Bahnhofstraße bis zur Ehnisgasse durchzieht. In den oberen Geschossen sind Wohnungen und Büros/Dienstleistungen vorgesehen. Die Anlieferung erfolgt wie bisher von der Martinstraße aus, ebenso die Zu- und Abfahrt der Tiefgarage.























