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Home - Bildung & Kultur - Schulen - Schularten - Schülerbeförderung

Einzelheiten über die Abrechnung erfragen Sie bitte direkt im jeweiligem Schulsekretariat oder beim Schul- und Sportamt:

Schulabteilung
Beblingerstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
Herr Alexander Krauß
Sachbearbeiter
Telefon: 0711/ 3512 - 2676
Fax: 0711/ 3512 - 553085
E-Mail: alexander.krauss@esslingen.de
Gebäude: Beblingerstraße 1
Raum: 54 a
Zuständigkeit: Schülerbeförderung, Schulbezirkseinteilung, Schulraumvergabe, Haushaltsangelegenheiten

Schülerbeförderungskosten

Der Landkreis Esslingen hat zum 1. Januar 2012 die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten geändert. Künftig können auch Schüler mit einem Schulweg unter 3 Kilometern (km) einen Fahrtkostenzuschuss erhalten und können zusätzlich in den Genuss einer (kostenlosen) VVS-Zusatzmarke Netz kommen. Die Sonderregelungen für gefährliche Schulwege entfallen.

Ab 1. Januar 2012 gilt für alle SchülerInnen ein einheitlicher Kostenanteil von 37,30 Euro. Grundschüler, die nicht am Scool-Abo teilnehmen, bezahlen 30,20 Euro.

Ausgenommen davon sind lediglich Kinder in Schulkindergärten, Schüler der Sonderschulen für Körper- und Geistigbehinderte sowie weitere Ausnahmefälle lt. Satzung (Sozialregelung 3. Kind mit einer Schulwegentfernung von mehr als 3 km), die weiterhin keinen Kostenanteil bezahlen müssen.

Änderungen aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT):

Schülerinnen und Schülern, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylBLG oder Bundeskindergeldgesetz erhalten, müssen einen Eigenanteil bezahlen, der über das BuT (3 km Regelung) übernommen wird. Den Antrag können Sie beim zuständigen Jobcenter stellen.

 

Für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule empfiehlt sich eine Teilnahme am so genannten "Scool-Abo" des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS).

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