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Home - Bauen & Umwelt - Denkmalschutz - Denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Kontakt:

Denkmalschutz
Ritterstraße 17
73728 Esslingen am Neckar
Telefon: +49(0)711 3512 - 2361
Fax: +49(0)711 3512 - 552367
E-Mail: baurechtsamt@esslingen.de

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung

 

Welche Maßnahmen bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung?

 

Vorhaben, welche ein Kulturdenkmal (teilweise) zerstören, beseitigen oder es in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigen, benötigen eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde im Baurechtsamt der Stadt Esslingen am Neckar.

Dazu gehören insbesondere

  • An- und Umbauten am Äußeren und Inneren des Gebäudes
  • Eingriffe in die historische Bausubstanz (z. B. Gefache, Treppen, Lamberien, Verzierungen)
  • Änderung der Farbigkeit, Einbau von Fenstern und Türen, Dacharbeiten
  • sämtliche Aufbauten
  • sowie Parabolantennen.

Hafenmarkt 2

 

Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch. Sie dürfen darüber hinaus nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde

  • wiederhergestellt oder instand gesetzt werden
  • in ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Substanz verändert werden
  • mit An- oder Aufbauten, Aufschriften, Werbeeinrichtungen versehen werden oder
  • von ihrem Stand- oder Aufbewahrungsort entfernt werden.

Genehmigung von Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen

 

Dabei ist unbeachtlich, ob das Gebäude selbst ein Kulturdenkmal ist. Arbeiten am Äußeren eines Gebäudes, welche das geschützte Bild der Gesamtanlage verändern, bedürfen auch der Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde.

 

Genehmigung einer Veränderung einer denkmalgeschützten Gesamtanlage

 

Im Heppächer 3

 

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