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73728 Esslingen am Neckar
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Welche Maßnahmen bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung?
Vorhaben, welche ein Kulturdenkmal (teilweise) zerstören, beseitigen oder es in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigen, benötigen eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde im Baurechtsamt der Stadt Esslingen am Neckar.
Dazu gehören insbesondere
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An- und Umbauten am Äußeren und Inneren des Gebäudes
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Eingriffe in die historische Bausubstanz (z. B. Gefache, Treppen, Lamberien, Verzierungen)
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Änderung der Farbigkeit, Einbau von Fenstern und Türen, Dacharbeiten
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sämtliche Aufbauten
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sowie Parabolantennen.

Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch. Sie dürfen darüber hinaus nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde
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wiederhergestellt oder instand gesetzt werden
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in ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Substanz verändert werden
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mit An- oder Aufbauten, Aufschriften, Werbeeinrichtungen versehen werden oder
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von ihrem Stand- oder Aufbewahrungsort entfernt werden.
Genehmigung von Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen
Dabei ist unbeachtlich, ob das Gebäude selbst ein Kulturdenkmal ist. Arbeiten am Äußeren eines Gebäudes, welche das geschützte Bild der Gesamtanlage verändern, bedürfen auch der Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde.
Genehmigung einer Veränderung einer denkmalgeschützten Gesamtanlage
