Kontakt:
Ritterstraße 17
73728 Esslingen am Neckar
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Telefon: +49(0)711 3512 - 2361
Fax: +49(0)711 3512 - 552367
E-Mail: baurechtsamt@esslingen.de
Archäologische Denkmale
Neben den zu erhaltenden Baudenkmalen kommt den archäologischen Denkmalen eine große Bedeutung zu. An deren Erhaltung besteht ebenfalls ein öffentliches Interesse.
Die wohl bekanntesten archäologischen Funde in Esslingen sind das Karmeliter-Kloster sowei die Stadtkirche St. Dionys.
Die untere Denkmalschutzbehörde kann Gebiete durch Rechtsverordnung zu Grabungsschutzgebieten erklären, wenn diese nach begründeter Vermutung Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung bergen.
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In Grabungsschutzgebieten dürfen Arbeiten, durch die verborgene Kulturdenkmale zu Tage gefördert oder gefährdet werden können, nur mit Genehmigung der höheren Denkmalschutzbehörde vorgenommen werden.
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Die bisherige land- und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt davon unberührt.
Wie wird mit Funden, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, verfahren?
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Die Entdeckung der Funde ist unverzüglich der Stadtverwaltung Esslingen am Neckar anzuzeigen.
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Fund und Fundstelle müssen 4 Werktage in unverändertem Zustand belassen werden.
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Ein Fund, der herrenlos ist, geht in das Eigentum des Landes über.
