
Wir sind jederzeit für Sie da:
73728 Esslingen am Neckar
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Tag und Nacht erreichbar unter
0711/3512 - 2433
Ortsrecht
Friedhofssatzung
Friedhofsgebührensatzung
Grabarten
Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Bestattungs- aber auch Grabart will wohl überlegt sein, weil eine spätere Änderung (Umbettung) in den meisten Fällen aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Im Einzelnen stellt die Stadt Esslingen am Neckar folgende Grabarten zur Verfügung:
- Reihengrabstätten
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Kinderreihengräber (für Kinder bis zu 10 Jahren)
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Erdbestattungsreihengrabstätten
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Urnenreihengrabstätten
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Urnengemeinschaftsgrabstätten
- Wahlgrabstätten
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Kinderwahlgrabstätten (für Kinder bis zu 10 Jahren)
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Erdbestattungswahlgrabstätten
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Urnenwahlgrabstätten
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Urnennischen in Kolumbarien (Urnenwänden)
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Baumbestattungsplätze
Allerdings wird nicht jede Grabart auf jedem der neun Esslinger Friedhöfe angeboten. Bei der Auswahl der Ihren persönlichen Vorstellungen entsprechenden Grabart beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung gern. Eine Beratung kann jederzeit auch ohne Vorliegen eines Sterbefalles erfolgen.
Genaue Beschreibung der verschiedenen Grabarten.