Zusätzlich werden sechs Anerkennungen vergeben, die mit je 1.500 Euro honoriert werden. Für die besten 20 Bewerber besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich bei der Preisverleihung mit einem Stand der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Teilnehmen können Dienstleistungsunternehmen, Selbstständige der Freien Berufe, dienstleistungsorientierte Unternehmen des Handwerks sowie Dienstleistungsnetzwerke und -kooperationen. Wichtig für alle Teilnehmer ist, dass sie ihren Sitz oder eine Niederlassung in Baden-Württemberg haben. Für Dienstleistungskooperationen gelten weiterführende Richtlinien, die unter dem unternstehenden Link eingesehen werden können. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind öffentlich finanzierte und gemeinnützige Unternehmen.
Über die Vergabe der Preise entscheidet nach einer Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen eine Jury gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium. Es werden zunächst 20 Bewerber herausgefiltert, die dem Preisgericht präsentiert werden. Von diesen zwanzig Teilnehmern schlägt das Wirtschaftsministerium den Juroren je Sparte drei Bewerber vor, die sich dann in einer Präsentationsrunde vorstellen. Aufgrund der Präsentationen kürt das Preisgericht die Sieger und verteilt Anerkennungen an die Zweit- und Drittplatzierten.
Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 19. Februar 2010.