Dienstleistungen
Aufenthaltsrecht; Aufenthaltsgesetz für Nicht-EU-Bürger
Das Aufenthaltsgesetz enthält die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Staatsangehörige aus Nicht-EU Staaten.
Gesetzliche Grundlagen zu Fragen der Beschäftigung und Au-pair Beschäftigung finden Sie hier in diesen allgemeinen Informationen.
Seit dem 01.09.2011 hat die Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt und den elektronischen Aufenthaltstitel eingeführt. Der Aufenthaltstitel wird seither als Plastikkarte im Keditkartenformat von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Eine persönliche Vorsprache und die Abgabe von Fingerabdrücken, auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr, ist für den elektronischen Aufenthaltstitel zwingend erforderlich.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Stadt Esslingen, Ordnungsamt, Beblingerstr. 1, Ausländeramt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Informationen zu den Voraussetzungen zu erhalten.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich je nach Anliegen an die Sachbearbeiter/innen oder die Sachgebietsleitungen des Ausländeramts Esslingen - Konviktbau (hinteres Gebäude) im Ausländeramt.
Fristen
Vom jeweiligen Anliegen abhängig
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Reisepass
Kosten
Im Rahmen der Bearbeitung fallen Gebühren an, hierzu verweisen wir auf die seit 01.09.2017 bundeseinheitlichen Gebühren im Ausländerrecht. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um nähere Informationen zu erhalten.
Bearbeitungsdauer
Vom jeweiligen Anliegen abhängig
Hinweise
Weitere Informationen für Aussiedler und Erstmigranten erhalten Sie bei folgenden Stellen:
Kreisdiakonieverband Esslingen, Diakonische Bezirksstelle, Berliner Str. 27, 73728 Esslingen am Neckar, Tel.: 0711 342157-0; Fax 0711 342157-290, Email: dbs.es@kdv-es.de
Referat für Migration und Integration, Rathausplatz 4, 73728 Esslingen am Neckar, Tel: 0711 35 12 -28 76, Fax: 0711 3512-3382
Rechtsgrundlage
Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz, höherrangiges internationales Recht
Freigabevermerk
Stadt Esslingen am Neckar, 15.08.2012