Dienstleistungen

Dienstleistungen von A-Z

Ausweis- und Passangelegenheiten bei Ausländern

  • Vorlage eines neuen ausländischen Reisepasses (Übertrag des Aufenthaltstitels) oder Personalausweises (für EU-Bürger)
  • Nachweis der Verlängerung des ausländischen Reisepasses/Personalausweises
  • Ausstellung von eReiseausweisen mit Chip für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose sowie Reiseausweise für Kinder
  • Reisendenlisten für Schüler

Hinweis: Zum 01.09.2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Nicht-EU Bürger in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Bei Übertrag eines Aufenthaltstitels nach Erhalt eines neuen Reisepasses sind daher eine persönliche Vorsprache und die Abgabe von Fingerabdrücken zwingend erforderlich. Dies gilt auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr.  

Zuständige Stelle

AnsprechpartnerIn:
Frau Anja Müller
Frau Veronika Bernauer
Frau Sabrina Luik

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Informationen zu den Voraussetzungen zu erhalten.

Verfahrensablauf

Je nach Anliegen persönliche Vorsprache und Antragstellung im Ordnungsamt Esslingen, Konviktbau (Hinteres Gebäude) Ausländeramt, im 1. OG in Zimmer 155 und 156.

Fristen

Grundsätzlich sollten Neuausstellung oder Verlängerung von Reisepässen und Personalausweisen bei den jeweiligen Heimatbehörden immer vorderen Ablauf rechtzeitig beantragt werden. Zeitnah hiernach kann die Vorlage im Ausländeramt erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • neuer oder verlängerter ausländischer Reisepass oder Personalausweis

  • neues biometrisches Passbild (für Übertrag des Aufenthaltstitels)
  • für eReiseausweise mit Chip und Reiseausweise für Kinder ist 1 biometrisches Passbild mitzubringen. Für Kinder unter 6 Jahren ist grundsätzlich kein biometrisches Passbild erforderlich, darf aber gerne vorgelegt werden.

  • ausgefüllter und von der Schule unterzeichneter Vordruck (erhältlich beim Ausländeramt)

Kosten

Im Rahmen der Bearbeitung fallen Gebühren an, hierzu verweisen wir auf die seit 01.09.2017 bundeseinheitlichen Gebühren im Ausländerrecht. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um nähere Informationen zu erhalten.

Die Gebühren sind direkt bei Antragstellung zu entrichten.

Bearbeitungsdauer

Für eReiseausweise 3 - 4 Wochen. Auf Grund des Produktionsprozesses bei der Bundesdruckerei in Berlin kann sich diese Dauer auch verlängern.

Die Bearbeitungsdauer für Reiseausweise für Kinder und Reisendenlisten ist im Einzelfall zu erfragen.

Rechtsgrundlage

Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz, höherrangiges internationales Recht

Freigabevermerk

Stadt Esslingen am Neckar, 15.08.2012

Info

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