Dienstleistungen
Berechtigung/Verpflichtung zum Integrationskurs
Zuständig für die Organisation und Steuerung dieser Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In Baden-Württemberg gibt es zwei Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: in Karlsruhe und Reutlingen. Für die Integrationskurse sind regionale Ansprechpartner benannt.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Wenden Sie sich hierfür bitte an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Verfahrensablauf
Berechtigungs- und Verpflichtungsscheine erhalten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Aufenthaltstitel