Dienstleistungen
Parkausweis für Behinderte mit Merkzeichen aG oder BL
Berechtigung zum Parken auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol, im eingeschränkten Haltverbot, im Zonenhaltverbot, auf Kurzzeitparkplätzen, in Fußgängerzonen, auf Anwohnerparkplätzen und in verkehrsberuhigten Bereichen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
schriftlich, persönlich
Fristen
Persönlich: sofort
schriftlich: 10 Tage
Erforderliche Unterlagen
Schwerbehindertenausweis mit Merkmal "aG": außergewöhnliche Gehbehinderung oder "Bl": blind und 1 Lichtbild.
Bei Verlängerung des Parkausweises:
- blaue Sichtkarte
- Ausnahmegenehmigungsbescheid
- Schwerbehindertenausweis (muss noch gültig sein)
- 1 Lichtbild
Bearbeitungsdauer
Persönlich: sofort
schriftlich: 10 Tage