Dienstleistungen

Dienstleistungen von A-Z

Schaustellungsbetrieb

Erlaubnis für den Aufbau von Festzelten und Schaustellungsbetrieben (zum Beispiel Karussell)

Ist das Gewerbe nicht länger als 6 Wochen an einem Ort, ist es ein Reisegewerbe, ansonsten handelt es sich um ein stehendes Gewerbe.

Zuständige Stelle

AnsprechpartnerIn: Frau Angelika Zeiträg

Polizei-, Gaststätten- und Gewerberecht [Stadt Esslingen am Neckar]

Persönlicher Kontakt

Angelika Zeiträg
Sachbearbeiterin
Telefon (07 11) 35 12-22 31
Fax (07 11) 35 12-55 31 80
Gebäude Beblingerstraße 1
Raum 253
Aufgaben Gewerbemeldungen, Reisegewerbe, Auskünfte, Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Leistungsdetails

Voraussetzungen

schriftlicher Antrag

Fristen

4-6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Auszug Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

Kosten

Gewerbezentralregisterauszug: 13,00 €
Reisegewerbekarte je nach Tätigkeit und Dauer der Gültigkeit: 102,30 € - 600,00 €

Bearbeitungsdauer

4-6 Wochen

Freigabevermerk

Stadt Esslingen am Neckar, 10.01.2008

Info

Hilfreiche Seiten

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