Dienstleistungen
Schulgebäude - Verwaltung und Vergabe
Eine Vermietung oder Verpachtung von Schulgebäuden und Sportstätten erfolgt nach den Grundlagen der Benutzungs- und Kostenverordnung (BKO) der Stadt Esslingen am Neckar.
Zuständige Stelle
Ansprechpartner:
Herr Alexander Krauß für Schulgebäude
Herr Harald Lupp für Sportstätten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
telefonische Terminabsprache
Fristen
10 Tage
Bearbeitungsdauer
10 Tage