Dienstleistungen
Stellplatzablösungen
Abschluss von Ablösungsverträgen für baurechtlich notwendige Stellplätze oder Garagen in den Fällen, wo sich diese nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten herstellen lassen. Zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung kann insoweit ein Geldbetrag an die Stadt bezahlt werden.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Der Ablösebetrag für das gesamte Stadtgebiet beträgt 10.000,-- € je Stellplatz. Für Einzelhandelsbetriebe wird der Betrag auf 5.000,-- € reduziert. Von diesem Privileg ausgenommen sind großflächige Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 700 qm Verkaufsfläche. Notwendige Stellplätze für Vergnügungsstätten wie beispielsweise Spielhallen dürfen nicht abgelöst werden.
Die Bestimmung über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung (pdf) in der Fassung vom 26.05.2003, öffentlich bekanntgemacht und in Kraft getreten am 02.08.2003, kann hier eingesehen werden.
Verfahrensablauf
meist im Rahmen eines baurechtlichen Verfahrens
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Freigabevermerk
Stadt Esslingen am Neckar, 01.07.2011