Dienstleistungen
Vereinsförderung Sport
Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unterstützt das Amt für Soziales, Integration und Sport der Stadt Esslingen am Neckar alle gemeinnützigen Sportvereine und sonstigen gemeinnützigen Organisationen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Erfüllen der Grundsätze der Sportförderrichtlinie
Verfahrensablauf
Kulturvereine werden vom Kulturamt der Stadt Esslingen am Neckar gefördert.
Sportvereine werden vom Amt für Soziales, Integration und Sport gefördert.
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
-
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
Hinweise
Die Bedeutung des Sports in unserer Gesellschaft erfordert eine enge Partnerschaft mit den Trägern der Sportbewegung. Durch öffentliche Mittel wird die Realisierung der gemeinsamen Aufgaben gefördert und unterstützt.
Die Sportförderrichtlinien der Stadt Esslingen a.N. haben das Ziel, eine gleichadmäßige, gerechte und überschaubare Förderung zu erreichen.
Den gemeinnützigen Sportvereinen, dem Sportverband Esslingen e.V., der Sportjugend und anderen sportfördernden, gemeinnützigen Institutionen soll dadurch ermöglicht werden, langfristig zu disponieren und die Zuschüsse zweckentsprechend einzusetzen.
Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten ist die Stadt Esslingen a. N. bereit, alle gemeinnützigen Vereine und sonstige gemeinnützige Organisationen, die sich die Förderung und Pflege des Sports zum Ziel gesetzt haben, entsprechend zu unterstützen.
Die nachfolgenden Zuschüsse können aber nur im Rahmen der haushaltsmäßig bereitgestellten Mittel gewährt werden, wobei sich die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel nach der jeweiligen Haushaltslage richtet.
Ein Rechtsanspruch auf die Freiwilligkeitsleistungen nach diesen Richtlinien besteht nicht.
Das Hauptgewicht der Stadt Esslingen richtet sich auf die Überlassung entsprechender Sport‑ u. Übungsstätten (überwiegend Turn-/Sporthallen und Freisportflächen). Gleichzeitig soll jedoch auch die freie Aktivität der Vereine und sonstigen Organisationen angemessen unterstützt werden, zumal besonders die vereinseigenen Sportstätten neben erheblichen Investitionsmitteln hohe laufende Unterhaltskosten verursachen.
Einen gewichtigen Platz in der städt. Sportförderung nimmt der Schulsport ein.
Neben der Verpflichtung des Schulträgers zur Stellung der notwendigen Sportstätten und Haushaltsmittel für den Schulsport einschl. der teilweise kostenlosen Fahrten zum Sportunterricht (Freiwilligkeitsleistung), schlägt sich die Sportförderung der Stadt Esslingen a. N. u. a. auch in der Einführung des Sportzuges bei der Zollberg‑Realschule seit dem Schuljahr 1972/73, in der Zurverfügungstellung von Ehrenpreisen bei schulsportlichen Veranstaltungen nieder.
Im Rahmen der verschiedenen Stadtmeisterschaften versucht die Stadt Esslingen a. N. verstärkt und gezielt Schüler und Jugendliche zur aktiven Teilnahmen zu gewinnen und gewährt Veranstaltungszuschüsse aus Sportfördermitteln.
Rechtsgrundlage
-
Freigabevermerk
-