Dienstleistungen
Verlust von Dokumenten melden (Nicht-Deutsche Staatsbürger)
Haben Sie Ihre Ausweispapiere verloren oder wurden sie Ihnen gestohlen? Dann müssen Sie diesen Verlust so schnell wie möglich melden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Verlust der Ausweispapiere
Verfahrensablauf
Personalausweis und Reisepass
Sollten Sie Ihren Reisepass beziehungsweise Personalausweis vermissen, sind Sie verpflichtet, diesen Verlust sowie sein Wiederauffinden unverzüglich der Passbehörde beziehungsweise der Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde mitzuteilen. Benötigen Sie sofort einen Ersatz, beispielsweise weil Sie verreisen möchten oder Ihr einziges Ausweispapier verloren gegangen ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass oder einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie in der Leistungsbeschreibung.
Onlinefunktion des Personalausweises
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verlieren, steht Ihnen zur Sperrung die Rufnummer 116 116 zur Verfügung. Von Deutschland aus können Sie die neue Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenlos nutzen.
Aus dem Ausland können Sie die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl über +49 116 116 gebührenpflichtig erreichen.
Unter der gebührenpflichtigen Hotline 0180-1-33 33 33 können Sie weiterhin den Bürgerservice des Bundesinnenministeriums erreichen. Diesen können Sie von Montag bis Freitag in den Servicezeiten von 07:00 bis 20:00 Uhr zu allen Fragen rund um den neuen Personalausweis kontaktieren. Nur Sperrungen der eID-Funktionen können Sie dort nicht vornehmen.
Führerschein
Einen Ersatzführerschein erhalten Sie ebenfalls nur auf Antrag. Auch in diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, den Verlust sofort zu melden und ein Ersatzdokument zu beantragen. Die Verlustmeldung und den neuen Antrag können Sie entweder direkt an die ausstellende Behörde richten oder bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung abgeben. Wie Sie dabei vorgehen und welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung.
Erforderliche Unterlagen
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