Dienstleistungen
Verpflichtungserklärung/Einladung ausländischer Besucher
Nennt sich auch Verpflichtungserklärung.
Einladung von ausländischen Verwandten oder Bekannten zum kurzfristigen Besuchsaufenthalt in Esslingen am Neckar, sofern Ihr Besuch/Ihre Besucher nicht selbst in der Lage sind, für den Besuchsaufenthalt im Bundesgebiet aufzukommen.
Höchstdauer 90 Tage.
In Einzelfällen werden Verpflichtungserklärungen als Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts auch für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ausgefertigt.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Bürgerservice Einwanderung Stadt Esslingen
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Ein ungekündigtes und unbefristetes Arbeitsverhältnis
- ausreichendes Einkommen um unter Berücksichtigung des Bedarfs der hier lebenden Personen noch für eine weitere Person den Lebensunterhalt zu sichern zu können
Verfahrensablauf
persönlich, schriftlich
Der erforderliche Vordruck ist beim Bürgerservice Einwanderung, Beblinger Straße 3, erstes Obergeschoss, Zimmer 101 erhältlich oder auf unserer Homepage unter "Formulare".
Hier finden Sie das Hinweisblatt zur Verpflichtungserklärung
Fristen
Wir empfehlen die sog. Einladung 3 Monate vor der geplanten Einreise des Besuchers bei unserer Behörde zu beantragen. Bearbeitungsdauer ab Einreichung der Unterlagen bis zu 3 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
Reisepass/ bei EU- oder deutschen Staatsangehörigen auch Personalausweis
Arbeits- und Verdienstbescheinigung oder sonstiger Nachweis vorliegender Bonität (siehe auch unser Hinweisblatt Verpflichtungserklärung)
Datenblatt der Person, die eingeladen werden soll. (Der Vordruck hierzu kann auch im Ausländeramt abgeholt werden. Bei Online-Antragsstellung ist das Datenblatt nicht notwendig)
- Passkopie der Person, die eingeladen werden soll
- alle Unterlagen müssen in Kopie vorgelegt werden
Kosten
Kosten:
Kinder bis 16 Jahre 14,50 €
Erwachsene 29,00 €
Hinweise
-
Rechtsgrundlage
Aufenthaltsgesetz § 68
Freigabevermerk
Stadt Esslingen am Neckar, 28.11.2022