Gültige Bescheinigung über Wohnberechtigung nach § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz für eine öffentlich geförderte Wohnung.
Die Wohnungsbewerber sind in Esslingen einwohnermelderechtlich gemeldet.
Die Wohnungsbewerber leben nachweislich in ungesicherten, unzumutbaren, unzureichenden oder unangemessenen Wohnverhältnissen und können sich voraussichtlich auf dem freien Wohnungsmarkt nicht selbst versorgen.