Dienstleistungen
Anzeige einer Ordnungswidrigkeit von Privatpersonen
Anzeige einer Ordnungswidrigkeit von Privatpersonen.
Sie können hier einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bei der Bußgeldstelle anzeigen.
Als Anzeigeerstatter werden Sie als Zeuge im Bußgeldverfahren namentlich benannt. Gegebenenfalls müssen Sie damit rechnen, vor Gericht als Zeuge zum Verstoß auszusagen. Anonyme Anzeigen werden daher nicht bearbeitet. Hilfreich und zweckmäßig - aber nicht zwingend erforderlich - ist die Vorlage eines Beweisfotos.
Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene PDF-Formular an uns zurück oder in gescannter Form an ordnungswidrigkeiten@esslingen.de. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Anzeigenerstattung nicht möglich ist.