Ämterfinder
Baurechtsamt
Beschreibung
Wir erfüllen die Aufgaben im öffentlichen Baurecht und des Denkmalschutzes.
Ihre erste Anlaufstelle ist das Bürgerbüro Bauen im Eingangsbereich des Technischen Rathauses. Hier stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zum Thema „Bauen“ zur Verfügung.
Bei uns erhalten Sie:
- den offiziellen Ratgeber der Stadt Esslingen am Neckar für alle am Bau Interessierten,
- Antworten auf erste Fragen zu Ihrem Bauwunsch,
- Beratung zu planungs- und bauordnungsrechtlichen Regelungen,
- Auskünfte und Kopien aus Planunterlagen, zum Beispiel aus Bebauungsplänen,
- bei berechtigtem Interesse Einsicht und Kopien aus Bauplänen, der Denkmalliste und dem Baulastenverzeichnis,
- als Nachbar Einsicht in die Bauvorlagen eines Vorhabens.
Wir führen auf Ihren Antrag das Verwaltungsverfahren durch, damit Sie nach vorheriger Prüfung der Zulässigkeit Ihres Vorhabens die Baugenehmigung bekommen.
Um Wohnungs- oder Teileigentum begründen zu können, bescheinigen wir Ihnen die Abgeschlossenheit der Wohnungen und der nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume.
Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege ist es, Kulturdenkmale zu schützen und zu pflegen. Dies gilt gleichermaßen für die historische Altstadt, deren Erscheinungsbild als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt ist.
Auf Ihren Antrag erhalten Sie bei Vorliegen der Genehmigungsfähigkeit die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
Wir beraten Sie bei der denkmalgerechten Erhaltung und Nutzung Ihres Kulturdenkmales oder Ihres erhaltenswerten Gebäudes innerhalb der Gesamtanlage von Beginn der Planungen an.
Für Maßnahmen, die zur Erhaltung des Baudenkmals und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, können Sie bei uns eine Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen erhalten.
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Amtsleiter
Sekretariat
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Dezernat II - Stadtentwicklung, Infrastruktur, Bauen und UmweltDienstleistungen von A-Z
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (Landesgesetz) - Anforderungen für Altbauten nachweisen
- Gebäudeenergiegesetz (Bundesgesetz) - Erfüllungserklärungen vorlegen
Formulare und Onlinedienste
-
Abbruch baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren (PDF)
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (PDF)
-
Baubeschreibung (PDF)
-
Baugenehmigung / Bauvorbescheid (PDF)
-
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (PDF)
- Bautätigkeitsstatistik - Erhebungsbogen
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Nachweise
- EWärmeG 2008 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- EWärmeG2015 Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
-
Kenntnisgabeverfahren (PDF)
-
Lageplan - schriftlicher Teil (PDF)
- Online-Formular (Service BW-Konto & eID erforderlich): Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Online-Formular (Service BW-Konto & eID erforderlich): Baugenehmigung einer Werbeanlage beantragen
- Online-Formular (Service BW-Konto & eID erforderlich): Baulastenverzeichnis oder Bauakten - Auskunft beantragen
- Online-Formular (Service BW-Konto erforderlich): Bauantrag im Vereinfachten Verfahren
- Online-Formular (Service BW-Konto erforderlich): Baugenehmigung beantragen
- Online-Formular (Service BW-Konto erforderlich): Bauunterlagen nachreichen
- Online-Formular (Service BW-Konto erforderlich): Bauvorbescheid beantragen
- Online-Formular (Service BW-Konto erforderlich): Kenntnisgabeverfahren servcie-bw
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen (PDF)