Dienstleistungen
Anzeige einer Ordnungswidrigkeit von Privatpersonen
Anzeige einer Ordnungswidrigkeit von Privatpersonen.
Sie können hier einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung bei der Bußgeldstelle anzeigen.
Als Anzeigeerstatter werden Sie als Zeuge im Bußgeldverfahren namentlich benannt. Gegebenenfalls müssen Sie damit rechnen, vor Gericht als Zeuge zum Verstoß auszusagen. Anonyme Anzeigen werden daher nicht bearbeitet. Hilfreich und zweckmäßig - aber nicht zwingend erforderlich - ist die Vorlage eines Beweisfotos.
Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Anzeigenerstattung nicht möglich ist.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
Es entstehen keine Kosten
Freigabevermerk
Stadt Esslingen am Neckar, 09.04.2008