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Aufenthaltsrecht für EU-Bürger

Grundsätzlich genießen EU-Bürger Freizügigkeit, das heißt, das Recht auf freie Einreise und unbeschränkten Aufenthalt im Bundesgebiet, sofern gesicherter Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz vorliegen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/38/EG in deutsches Recht wurde die Aufenthaltserlaubnispflicht für EU-Bürger abgeschafft.

Unionsbürgern und deren Familienangehörigen wird keine Bescheinigung über die bestehende Freizügigkeit ausgestellt. Familienangehörige aus Drittstaaten (Nicht EU-Staaten) erhalten eine Aufenthaltskarte. Ab 01.09.2011 werden mit Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarten nicht mehr in Papierform sondern als Karte im Keditkartenformat ausgestellt.

Weitere Informationen zum Daueraufenthalt EG (für Nicht-EU Bürger)

 

Zuständige Stelle

Ausländeramt Esslingen, Beblinger Str. 1, 73728 Esslingen.
Sie finden uns im hinteren Gebäude des Ordnungsamts 1.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Informationen zu den Voraussetzungen zu erhalten.

Verfahrensablauf

Persönliche Vorsprache im 1.OG des Ordnungsamts Esslingen -Konviktbau (Hinteres Gebäude)

Fristen

Drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-Bürgern, die über ein Aufenthaltsrecht eines anderen EU-Staates verfügen haben die Möglichkeit sich zunächst bis zu 90 Tagen erlaubt im Bundesgebiet aufzuhalten und innerhalb dieser Zeit einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland zu beantragen. Die Vorschriften des Meldegesetzes sind hier jedoch zu berücksichtigen, da bei beabsichtigtem dauerhaftem Aufenthalt im Bundesgebiet die polizeiliche Anmeldung innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde erfolgen muss.
Drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht über ein Aufenthaltsrecht eines anderen EU-Staates verfügen bitten wir umgehend im Ausländeramt vorzusprechen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Reisepass
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt und Krankenversicherung
  • 1 biometrisches Passfoto (auch für Kinder)
  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde(n) für Kinder

Kosten

Im Rahmen der Bearbeitung fallen Gebühren an; hierzu verweisen wir auf die seit 01.09.2017 bundeseinheitlichen Gebühren im Ausländerrecht. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um weitere Informationen zu erhalten.



Bearbeitungsdauer

Die Aufenthaltskarte wird, analog dem deutschen Personalausweis, von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Bearbeitungsdauer richtet sich dementsprechend nach dem dortigen Produktionslauf. Nach Eintreffen der Aufenthaltskarte werden Sie vom Ausländeramt bzgl. der Abholung Ihres Aufenthaltstitels angeschrieben; Sie können sie anschließend abholen.

Rechtsgrundlage

Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz, Meldegesetz

Freigabevermerk

Stadt Esslingen am Neckar, 15.08.2012

Info

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