Dienstleistungen
Einzugsermächtigung / Lastschriftmandat
Zahlungen können auf einfachem Weg im Einzugsverfahren vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Stadtkasse die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine für die Zahlungspflichtigen überwacht und die Forderungsbeträge rechtzeitig vom benannten Konto abbucht.
Der Lastschrifteinzug erfolgt bei Fälligkeit stets in der korrekten Betragshöhe. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) werden automatisch berücksichtigt.
Die erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Einzugsermächtigung
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
Sie können das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Stadtkämmerei schicken oder beim Bürgerbüro Finanzen persönlich abgeben.
Erforderliche Unterlagen
s. Formulare
Kosten
keine
Freigabevermerk
Stadt Esslingen am Neckar, 26.10.2017