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Dienstleistungen von A-Z

Europäischer Feuerwaffenpass

Der Europäische Feuerwaffenpass wird zur Mitnahme von Waffen aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen Mitgliedsstaat der EU benötigt. .

Zuständige Stelle

AnsprechpartnerIn:
Frau Beate Stöberl

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Bitte beachten Sie, dass unbedingt ein Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe von mindestens 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand abzugeben ist. Das Lichtbild muss das Gesicht im Ausmaß von mindestens 20 Millimeter darstellen und den Antragsteller zweifelsfrei erkennen lassen. Der Hintergrund muss heller sein als die Gesichtspartie.

Im Falle einer Online-Antragsstellung übermitteln Sie das Lichtbild bitte postalisch an:

Polizei-, Gaststätten- und Gewerberecht

Beblingerstraße 3
73728 Esslingen am Neckar

Verfahrensablauf

schriftlicher Antrag oder Online-Antrag (bitte Lichtbild postalisch übermitteln)

Fristen

Dauer: 3 - 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

1 Lichtbild

Bitte beachten Sie, dass unbedingt ein Lichtbild aus neuerer Zeit in der Größe von mindestens 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat ohne Rand abzugeben ist. Das Lichtbild muss das Gesicht im Ausmaß von mindestens 20 Millimeter darstellen und den Antragsteller zweifelsfrei erkennen lassen. Der Hintergrund muss heller sein als die Gesichtspartie.

Im Falle einer Online-Antragsstellung übermitteln Sie das Lichtbild bitte postalisch an:

Polizei-, Gaststätten- und Gewerberecht

Beblingerstraße 3
73728 Esslingen am Neckar

Kosten

Kosten: 57,00 Euro

Bearbeitungsdauer

Dauer: 3 - 4 Wochen

Hinweise

-

Freigabevermerk

Stadt Esslingen am Neckar, 29.05.2012

Info

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