Dienstleistungen
Hundesteuer Esslingen am Neckar
Die Stadt Esslingen am Neckar ist nach dem Kommunalabgabengesetz dazu verpflichtet eine Hundesteuer zu erheben. Besteuert wird das Halten von Hunden durch natürliche Personen.
Der Steuersatz beträgt jährlich
für den 1. Hund 132,00 EUR
für jeden weiteren Hund 264,00 EUR.
Weitere Informationen:
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer
Onlineantrag und Formulare
- Hund abmelden
- Hundesteuer abmelden (ohne e-ID)
- Hundesteuer anmelden (ohne e-ID)
- Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
- Online-Formular (Service BW-Konto & eID erforderlich): Hundesteuer - Hund abmelden
- Online-Formular (Service BW-Konto & eID erforderlich): Hundesteuer - Hund anmelden (Achtung ! Nur mit elektronischem Personalausweis möglich):
- Online-Formular (Service BW-Konto erforderlich): Hundesteuer - Namensänderung mitteilen
Zuständige Stelle
Stadtkämmerei
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Jeder über 3 Monate alte Hund ist vom Hundehalter innerhalb eines Monats anzumelden.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
nicht erforderlich
Kosten
Die Stadt Esslingen am Neckar ist nach dem Kommunalabgabengesetz dazu verpflichtet eine Hundesteuer zu erheben. Besteuert wird das Halten von Hunden durch natürliche Personen.
Der Steuersatz beträgt jährlich
für den 1. Hund 132,00 EUR
für jeden weiteren Hund 264,00 EUR.
Weitere Informationen:
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer
Freigabevermerk
Stadt Esslingen am Neckar, 26.10.2017