Miet- und Pachtobjekte (Verwaltung und Überwachung )
Zur Verwaltung bzw. Überwachung der städt. Gebäude gehören z.B.
Wohnungs- und Objektbesichtigungen im Hinblick auf Mängel/Instandsetzungen,
Begehung des Mietobjektes im Hinblick auf Wohnungsbewertungen,
die laufende Überwachung des Mietobjektes im Hinblick auf - Mängel im/ am Mietobjekt - Instandhaltungsmaßnahmen - evtl. Miet- bzw. Pachtvertrag - widriges Verhalten - - Überwachung von Außenanlagen
Durchführung von Mieterversammlungen nach Terminabsprache
Eingeschränkter Publikumsverkehr! Für Anliegen, die ein persönliches Erscheinen im Bürgeramt erforderlich machen, vereinbaren Sie bitte online einen Termin.
Fragen zu Corona
oder Fragen zu Absonderung und Bescheinigung über die Absonderungspflicht ?