Dienstleistungen
Miet- und Pachtverträge für bebaute Grundstücke
Interessenten für freiwerdende städt. Mieträume (Wohnung oder Gewerbe, Garage, Stellplätze) können sich durch Kontaktaufnahme mit Herrn Freitag hierfür bewerben. Auf Ausschreibungen von Miet- bzw. Pachtobjekten in der Eßlinger Zeitung kann man sich innerhalb der in der Ausschreibung gesetzten Frist schriftlich bewerben. Wohnungs- bzw. Objektbesichtigungen mit Interessenten können ebenfalls unter unten genannter Nummer vereinbart werden.
Ein Miet- bzw. Pachtvertrag wird in schriftlicher Form zwischen der Stadt Esslingen am Neckar - Liegenschaftsamt - und dem Mieter/Pächter abgeschlossen. Hierin wird z. B. die Mietdauer, Höhe des Mietzinses, Nebenkosten, Hausordnung, Kautionsvereinbarungen usw. geregelt.
Übergabe und Rücknahme des Miet-/ Pachtobjektes zu Beginn bzw. Ende des Vertragsverhältnisses erfolgt nach Terminabsprache mit unten genannten SachbearbeiterInnen.
Auch bei Fragen zur Kündigung des Miet-/ Pachtverhältnisses können Sie sich gerne an uns wenden.
Zuständige Stelle
AnsprechpartnerIn:
Frau Monika Fleischer
Herr Werner Freitag
Herr Hans-Peter Schmidt