Dienstleistungen
Nutzungsentschädigung bei Einweisung von Obdachlosen
Von der Wohnungslosigkeit betroffene Personen werden durch Verfügung vom Amt für Sozialwesen in sogenannte Obdachlosenunterkünfte eingewiesen.
Zuständige Stelle
Nutzungsentschädigungen (incl. Nebenkosten) werden vom Amt für Sozialwsesen festgesetzt und abgerechnet.
Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne:
Herr Slavik/Frau Tremer, Amt für Sozialwesen
Tel. 3512-3385, -2457