Dienstleistungen
Reiseausweis für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose
Die Grundlage für den Erhalt von eReiseausweise für Asylberechtigte u. Flüchtlinge bildet u. a. die Bescheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge im Anschluss an durchgeführte Asylverfahren. Reiseausweise für Ausländer nach Einzelfall.
Zuständige Stelle
Ausländeramt Stadt Esslingen
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Rechtstellung als Asylberechtigter/Flüchtling nach der Genfer Konvention
Feststellung einer bestehenden Staatenlosigkeit durch die Höhere Ausländerbehörde
Verfahrensablauf
eReiseausweise und Reiseausweise sind persönlich im Ordnungsamt Konviktbau (Hinteres Gebäude), 1. OG, Zimmer 155 und 156 zu beantragen. Bei Vorsprachen mit postalischer Terminvereinbarung im Zimmer 154.
Fristen
Nach einer Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollte umgehend eine Vorsprache im Ausländeramt erfolgen um die Ausstellung eines Reiseausweises zu terminieren. Neuausstellungen und Verlängerungen müssen immer vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Reiseausweis
- biometrisches Foto
Kosten
Richten sich nach dem Einzelfall und werden bei Beantragung oder postalischer Terminvereinbarung mitgeteilt.
Bearbeitungsdauer
eReiseausweise ca. 3 - 4 Wochen
Reiseausweise ca. 2 - 3 Wochen
Hinweise
Ein Kindereintrag im eReiseausweise ist nicht möglich. Für Kinder ist ein eigener Reiseausweis zu beantragen.
Freigabevermerk
12.05.2015