Dienstleistungen
Schaustellungsbetrieb
Erlaubnis für den Aufbau von Festzelten und Schaustellungsbetrieben (zum Beispiel Karussell)
Ist das Gewerbe nicht länger als 6 Wochen an einem Ort, ist es ein Reisegewerbe, ansonsten handelt es sich um ein stehendes Gewerbe.
Zuständige Stelle
AnsprechpartnerIn: Frau Angelika Zeiträg
Persönlicher Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
schriftlicher Antrag
Fristen
4-6 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Auszug Gewerbezentralregister
- Führungszeugnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
Kosten
Gewerbezentralregisterauszug: 13,00 €
Reisegewerbekarte je nach Tätigkeit und Dauer der Gültigkeit: 102,30 € - 600,00 €
Bearbeitungsdauer
4-6 Wochen