Pachtverträge, in welchen eine Umsatzpacht vereinbart ist, werden beim Liegenschaftsamt verbucht. Ebenso wird die Höhe der Umsatzpacht, nach Vorlage der entsprechenden Umsatznachweise, berechnet.
Die Pachthöhe berechnet sich hier im Verhältnis zum Umsatz, welcher aus dem Pachtobjekt erzielt wird.