Dienstleistungen

Dienstleistungen von A-Z

Umsatzpacht

Pachtverträge, in welchen eine Umsatzpacht vereinbart ist, werden beim Liegenschaftsamt verbucht.
Ebenso wird die Höhe der Umsatzpacht, nach Vorlage der entsprechenden Umsatznachweise, berechnet.

Die Pachthöhe berechnet sich hier im Verhältnis zum Umsatz, welcher aus dem Pachtobjekt erzielt wird.

Leistungsdetails

Freigabevermerk

Stadt Esslingen am Neckar, 21.04.2006

Info

Hilfreiche Seiten

14
12
* Unter Umständen werden keine oder weniger als 10 Ergebnisse angezeigt