Dienstleistungen
Verkaufsstände in der Fußgängerzone
Beschränkung: 1Tag/Monat für den einzelnen Antragsteller.
Ausstellung von Sondernutzungerlaubnissen für Verkaufsstände in der Fußgängerzone. (Nur für überwiegend kunstgewerbliche Artikel, die nicht im Einzelhandel zu erhalten sind.)
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Fristen
sofort
Erforderliche Unterlagen
schriftlicher, mündlicher oder persönlicher Antrag mit gültiger Reisegewerbekarte
Kosten
Verwaltungsgebühr: 16,00 €
Sondernutzungsgebühr: 4,00 € / qm Verkaufsfläche
Bearbeitungsdauer
sofort