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Dienstleistungen von A-Z

Verkaufsstände in der Fußgängerzone

Beschränkung: 1Tag/Monat für den einzelnen Antragsteller.
Ausstellung von Sondernutzungerlaubnissen für Verkaufsstände in der Fußgängerzone. (Nur für überwiegend kunstgewerbliche Artikel, die nicht im Einzelhandel zu erhalten sind.)

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Fristen

sofort

Erforderliche Unterlagen

schriftlicher, mündlicher oder persönlicher Antrag mit gültiger Reisegewerbekarte

Kosten

Verwaltungsgebühr: 16,00 €
Sondernutzungsgebühr: 4,00 € / qm Verkaufsfläche

Bearbeitungsdauer

sofort

Freigabevermerk

Stadt Esslingen am Neckar, 24.04.2006

Info

Hilfreiche Seiten

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