Dienstleistungen
Waffenschein
Privatpersonen können den kleinen Waffenschein beantragen, der zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt.
Zuständige Stelle
Ansprechpartnerin: Frau Beate Stöberl
Persönlicher Kontakt
Sachbearbeiterin
Waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisverfahren, Feuerwerke
Waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisverfahren, Feuerwerke
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Den Waffenschein erhält man in der Regel nur für das Bewachungsgewerbe im Sicherheitsdienst.
Verfahrensablauf
-
Erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag mit
beim Waffenschein: Sachkundenachweis, Bestätigungsnachweis
beim kleinen Waffenschein: Personalausweis
Kosten
Waffenschein: 250,00€
Kleiner Waffenschein: 65,00€
Freigabevermerk
Stadt Esslingen am Neckar, 22.03.2017