Dienstleistungen
Wahlschein
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen:
- Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtungskarte befindet sich der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (mit oder ohne Briefwahlunterlagen).
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich
Leistungsdetails
Erforderliche Unterlagen
persönliche oder schriftliche Antragstellung