Bebauungsplan Breite/Oberer Brühl
Entwurf des Bebauungsplanes und der BegründungPlandatum: 24.02.2020
Die Stadt Esslingen am Neckar stellt hier den Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung (Veröffentlichungstext) und die aktuell ausliegenden Unterlagen (Planunterlagen) ein.
Die Originale der Unterlagen, die aufgrund der amtlichen Bekanntmachung in der Eßlinger Zeitung öffentlich ausliegen, können im Stadtplanungsamt des Technischen Rathauses, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen, eingesehen werden.
Einsichtnahmezeiten
Die Planung ist im Technischen Rathaus, Ritterstraße 17, beim Stadtplanungsamt im 2. Obergeschoss (im Flur bei Zimmer 257), zu untenstehenden Zeiten einsehbar.
Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist während der Einschränkungen im Rathausbetrieb nur nach vorheriger Terminvereinbarung, telefonisch unter 0711/3512- 2375 oder per E-Mail an stellungnahme@esslingen.de, innerhalb der untengenannten Zeiten der Offenlage möglich. Für den Einlass in das Technische Rathaus ist die Kontaktaufnahme unter o.g. Telefonnummer erforderlich
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag, Dienstag, Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Planunterlagen
Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes
- Bebauungsplan-Entwurf (1,7 MB)
- Textteil (130 KB)
- Begründung (302 KB)
- Änderungsliste (99 KB)
Hinweis:
Die kompletten Fassungen von DIN-Normen und Richtlinien, auf die in den textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften oder der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen wird, können aufgrund des Urheberrechtschutzes nur im Technischen Rathaus eingesehen werden (Einsichtnahmezeiten siehe oben).
Gutachten und Stellungnahmen
- umweltbezogene Stellungnahmen (8,7 MB)
- Hochwassergefahrenkarten (10,4 MB)
Weitere umweltbezogene Informationen:
Verschiedene Arten umweltbezogener Informationen für das Plangebiet und seine Randbereiche sind in folgenden Untersuchungen enthalten, deren umweltbezogene Inhalte in den Bebauungsplan eingeflossen sind:
Stellungnahme
Während der Auslage können Stellungnahmen abgegeben werden. Bitte geben Sie Ihre vollständige Anschrift an.
Hier wird Ihnen als Bürger oder Interessierter (Öffentlichkeit) die Möglichkeit gegeben sich direkt am Verfahren zu beteiligen und Ihre schriftliche Stellungnahme elektronisch abzugeben.
zur Stellungnahme Bürger
Hier wird Ihnen als registrierte Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit gegeben, schriftliche Stellungnahmen (upload) abzugeben.
zur Stellungnahme Behörde