Maskottchen gesucht
Dieses besondere Jubiläum verdient wahrlich auch ein besonderes Maskottchen. Dafür brauchen wir euch! Macht mit und reicht eure Ideen ein.
Egal ob jung oder alt, ob Hobbyzeichner:in oder Bastelfan, Schulklasse oder Kreativbüro – jede und jeder darf mitmachen. Eurer Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Figur, Tier, Fabelwesen oder etwas ganz anderes.
Ihr dürft zeichnen, digital gestalten, malen, basteln – wichtig ist nur: Eure Entwürfe müssen rechtzeitig bei uns eingehen.
- Einsendeschluss: 31. Oktober 2025
Was das Maskottchen haben sollte:
- Bezug zu unserer Geschichte
- Bezug zur lebendigen Esslinger Gegenwart
Teilnahmebedingungen
- Veranstalter
Veranstalterin des Wettbewerbs ist die Stadt Esslingen am Neckar (im Folgenden „Veranstalterin“). - Thema und Zweck
Gesucht wird ein Maskottchen-Entwurf, der Esslingen repräsentiert und einen Bezug zu unserer Geschichte und zur lebendigen Esslinger Gegenwart hat. Zweck des Wettbewerbs ist die Auswahl eines offiziellen Maskottchens zum Stadtjubiläum. Das Maskottchen soll in verschiedenen Medien (Print, Online, als Kostüm) funktionieren. - Teilnahmeberechtigung
- Teilnehmen darf grundsätzlich jede:r.
- Mit der Einreichung bestätigt der Teilnehmende, dass er alleiniger Urheber ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.
- Minderjährige benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten
- Einreichungen / Form / Frist
- Die Beiträge können in beliebiger Form eingereicht werden (z. B. Zeichnung, digital, Modell etc.) und müssen Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse und bei Minderjährigen das Alter des/der Teilnehmenden und die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten enthalten.
- Einreichung per E-Mail, postalisch oder direkt über ein Online-Formular auf der Jubiläums-Website.
- Einreichungen müssen bis zum 31. Oktober 2025 bei der Veranstalterin eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist können Beiträge nicht berücksichtigt werden.
- Die Veranstalterin behält sich vor, Beiträge, die gegen geltende Gesetze oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen, nicht zuzulassen.
- Rechteübertragung und Nutzung
- Durch die Teilnahme überträgt der Teilnehmende der Veranstalterin für seinen Gewinnerentwurf die notwendigen Nutzungsrechte zur Verwendung des Maskottchens in allen Medien, zeitlich unbegrenzt, räumlich unbegrenzt, auch übertragbar an Dritte, zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Präsentation etc.
- Teilnehmende räumen der Veranstalterin das Recht ein im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Ausstellung, Internetpräsentation, Flyer etc.) Einsendungen zu zeigen bzw. zu veröffentlichen – soweit nicht anders vereinbart.
- Eine Vergütung für Nutzung der Einreichungen erfolgt nicht.
- Bewertung und Gewinnerermittlung
- Das städtische Organisationskomitee wird bis zum Jahresende über das Maskottchen entscheiden und es beim Neujahrsempfang am 12. Januar 2026 erstmals in der Öffentlichkeit vorstellen.
- Das Gewinnermotiv erhält als Anerkennung 10 Citycards. Sollte ein Motiv mehrfach eingereicht werden, entscheidet das Los.
- Der Entscheid der Jury ist verbindlich und nicht anfechtbar. (Rechtsweg ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.)
- Datenschutz
- Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden erfolgt zur Durchführung des Wettbewerbs gemäß der DSGVO und nationaler Datenschutzgesetze.
- Name, Adresse, ggf. Alter und Kontaktinformationen werden vertraulich behandelt und nur für Zwecke des Wettbewerbs und der Bekanntgabe des Gewinnerbeitrags verwendet.
- Mit der Teilnahme willigen Teilnehmende freiwillig ein, dass Name und Beitrag im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen.
- Gewährleistung und Haftung
- Teilnehmende versichern, dass der eingereichte Entwurf frei von Rechten Dritter ist. Kommt es zu Ansprüchen Dritter, stellt der Teilnehmende die Veranstalterin vollständig frei.
- Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind. Für entgangene Gewinne oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
- Ausschluss vom Wettbewerb
Teilnehmende können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, die Anforderungen nicht erfüllen oder Rechte Dritter verletzen. - Sonstiges
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb erkennen Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen in vollem Umfang an.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Esslingen am Neckar.
Einwilligungserklärung
Zu jedem eingereichten Entwurf benötigen wir eine Einwilligungserklärung, die ihr hier herunterladen könnt.
Mit der Einwilligungserklärung nehmt ihr die Datenschutzerklärung der Stadt Esslingen zur Kenntnis und erklärt euch mit den Nutzungsbedingungen für den Maskottchenwettbewerb einverstanden.
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
Einwilligungserklärung (PDF, 34 KB) | 30.09.2025 | 34 KB |
Online
Wir informieren euch, wenn euer Entwurf gewonnen hat.