Informationen zum Coronavirus
In Abstimmung mit dem Staatlichen Gesundheitsamt sowie dem Landesgesundheitsamt setzt die Stadtverwaltung Esslingen Handlungsempfehlungen und Einzelmaßnahmen situativ angemessen und besonnen um. Hier halten wir Sie regelmäßig darüber auf dem Laufenden.
Aktuell
Notdienste und Öffnungszeiten der städtischen Bürgerämter
"Die derzeit sehr ernste Pandemielage macht eine Einschränkung des Kundenverkehrs in den Bürgerämtern der Esslinger Stadtverwaltung zwingend notwendig. Dennoch werden in absolut begründeten Fällen verschiedene Notdienstleistungen angeboten", erläutert Pressesprecher Roland Karpentier. Pressemitteilung
Die Erreichbarkeit der Ämter während des Lockdowns finden Sie im Ämterfinder.
Stadtbücherei ab sofort geschlossen
Aufgrund der hohen Infektionszahlen sind die Hauptstelle der Stadtbücherei Esslingen, die Büchereizweigstelle Berkheim und der Bücherbus ab sofort und bis auf Weiteres geschlossen.
Entliehene Medien werden automatisch verlängert. Es fallen für die Schließzeit keine Mahn- und Säumnisgebühren an.
Die Rückgabekästen am Eingang Webergasse (Hauptstelle Heugasse 9) sind jederzeit zugänglich.
Die 24/7 Onleihe steht als „Zweigstelle im Internet“ unter www.online-bibliothek.esslingen.de rund um die Uhr für Downloads von E-Books, Hörbüchern und anderen elektronischen Medien bereit.
Informationen unter www.stadtbuecherei.esslingen.de
Corona-Betreuung
Bitte nehmen sie die Notbetreuung nur in Anspruch, wenn Sie die Betreuung auf keine andere Weise sicherstellen können!
Als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte müssen Sie erklären, dass Sie beide beruflich unabkömmlich sind und dadurch Ihr Kind / Ihre Kinder tatsächlich nicht betreuen können.
Pressemitteilung vom 11. Januar 2021
Schule
Seit dem 11.01.2021 wird Notbetreuung an Grundschulen und für die Klassenstufen 5 - 7 angeboten. Da die Schulen bis Ende Januar geschlossen sind, gibt es die Notbetreuung auch weiterhin ab dem 18.01.2021.
Wenden Sie sich bitte direkt an die Schule, eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers benötigen Sie dafür NICHT.
Das Antragsformular finden Sie hier:
Typ | Name | Datum | Größe |
---|---|---|---|
![]() |
Antrag Notbetreuung ab 18.01.2021.pdf | 15.01.2021 | 95 KB |
Kindertageseinrichtungen
Vom 11. bis 15. Januar 2021 bieten die Kindertageseinrichtungen an den regulären Öffnungstagen weiterhin eine Notbetreuung an. Sie wird innerhalb der bereits bestehenden Gruppen, mit deren Personal weitergeführt.
Bitte geben Sie die Erklärung, dass eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist, spätestens am ersten Tag der Betreuung in der Kindertageseinrichtung ab.
Hierfür können Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers aber auch eine Selbstauskunft, mit Begründung, Datum und Ihrer Unterschrift abgeben.
Eltern die in der Notbetreuung ab dem 16.12.2020 bereits eine Erklärung abgegeben haben, benötigen keine Neue.
Weitere Informationen: www.esslingen.de/notbetreuung
Aktelle Corona-Verordnung
Alle weiteren bisherigen Regelungen bleiben bestehen!
Darüber hinaus gilt weiterhin die Allgemeinverfügung des Landkreises
Links
Reisen
Hinweise für Reiserückkehrer
Bitte beachten Sie bei der Planung einer Reise ins Ausland und vor der Einreise (Rückreise) aus einem Risikogebiet in das Bundesgebiet die 10-tägige Quarantänepflicht!
Ob Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, können Sie hier nachsehen:Liste der Risikogebiete Wenn Sie sich bis zu zehn Tage vor Ihrer Einreise nach Esslingen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie
- sich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft begeben und
- sind für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Ihrer Ankunft zur Quarantäne verpflichtet
- Außerdem müssen Sie sich bereits vorab über eine digitale Einreiseanmeldung anmelden:
www.einreiseanmeldung.de
Hier geben Sie alle notwendigen Informationen zu Aufenthalt und Rückreise nach Esslingen an und erhalten eine PDF-Datei, die Ihnen als Bestätigung für Ihren Beförderer dient. Sie müssen diese Bestätigung bei Kontrollen vorweisen, andernfalls werden Sie nicht befördert.
Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, füllen Sie bitte dieses Ersatzformular aus:
Ersatzmitteilung in Papierform
Ausnahmen und Verkürzung der Absonderungsdauer
Sollten Sie eine Ausnahme von der Quarantäneverpflichtung nach § 2 CoronaVO EQ oder eine Verkürzung der Absonderungsdauer nach § 3 CoronaVO EQ beabsichtigen müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese Voraussetzungen prüfen Sie bitte selbst an Hand der Verordnung für Ein- und Rückreisende:
www.baden-wuerttemberg.de/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende
Sofern eine Prüfung der Gründe zwingend notwendig ist, senden Sie uns eine E-Mail mit vollständigen Angaben sowie dem Betreff "Einreise aus Risikogebiet" an vollzugsdienst@esslingen.de.
Wir werden Ihnen zeitnah unsere Entscheidung über das tatsächliche Vorliegen einer Ausnahme oder über die frühzeitige Beendigung der Quarantäne mitteilen.
Bei Gebrauch von Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung benötigen Sie in der Regel ein negatives Testergebnis. Hier können Sie sich informieren, wo Sie in Wohnortnähe einen Text machen können:
Telefon: 116 117
Internet: www.kvbawue.de
Wer sich beim Hausarzt testen lassen möchte, sollte unbedingt vorher dort anrufen.
Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahmen dienen dem Schutz Ihrer Familie, Ihrer Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantänepflicht können dementsprechend als Ordnungswidrigkeit in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur Reiserückkehr haben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt unter:vollzugsdienst@esslingen.deoder 0711 3512-2867 Bleiben Sie gesund!
Angebote, Hilfen, Informationen
Online-Terminvergabe
Informationen für Einreisende
Einkaufshilfe, Gesprächspartner-Vermittlung
Esslingen hält zusammen - Einkaufshilfen- und Gesprächspartner-Vermittlung (30.04.2020)
Unter dem Motto "Esslingen hält zusammen" möchten wir die Folgen der Isolation, die der Coronavirus für viele von uns mit sich bringt abmildern: Wir vermitteln ehrenamtlich Engagierte an Personen, die zu den Risikogruppen gehören und ihre Wohnung derzeit nicht verlassen können oder wollen.
Melden Sie sich über unser Vermittlungstelefon (07 11) 35 12-26 94 oder per E-Mail an zusammen@esslingen.de, wenn Sie Hilfsbedarf haben oder helfen möchten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir medizinischen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Corona nicht beantworten!
Resümee
Mitte März hat das Corona-Virus über Nacht unseren Alltag radikal verändert und das gesellschaftliche Leben weitgehend stillgelegt. Vor allem die Senior*innen und Personen mit Vorerkrankungen, die zur Risikogruppe zählten, aber auch Alleinlebende sahen sich durch die notwendigen Schutzmaßnahmen von der Außenwelt isoliert.
Die Stadt Esslingen reagierte kurzfristig darauf mit dem Angebot „Esslingen hält zusammen“, einer Vermittlung von Hilfe bei Einkäufen und kleineren Erledigungen sowie telefonischen Gesprächspartnerschaften. Unter der Telefonnummer 0711 3512-2694, die von Montag bis Freitag besetzt ist, meldeten sich mittlerweile rund 250 Helfer*innen, mit deren Angebot bis heute ca. 55 Vermittlungen umgesetzt werden konnten. Auch Profis, wie der Sozialdienst der AOK oder Kontaktdienste des Pflegestützpunkts in Esslingen meldeten sich und baten um Vermittlung an Hilfesuchende. Außerdem konnten ehrenamtliche Helfer*innen zur Wiederöffnung der Esslinger Tafel an Carisatt vermittelt werden.
Die Stadt Esslingen arbeitet zusätzlich mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen, wie z.B. Initiativen der Kirchengemeinden und Pfarrämter, dem Bürgerausschuss, Sportvereinen, dem CVJM, verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung sowie der Esslinger Zeitung. Stadtweit kamen damit bisher rund 700 Helfer*innen zusammen mit rund 120 Vermittlungen.
Der Großteil der Vermittlung besteht in regelmäßigen Einkaufshilfen, die alle ohne persönlichen Kontakt stattfinden, Hilfe bei Fragen zur Nutzung digitaler Medien sowie der ein oder anderen Gesprächspartnerschaft – Kontakte, die vielleicht auch über Corona-Zeiten hinaus bestehen werden.
Aktuell erhielt „Esslingen zusammen“ diese Woche 1.000 Mund-Nasen-Schutzmasken als Spende an Bedürftige, selbstgenäht von einer vietnamesischen Müttergruppe aus Tschechien in guter Qualität. „Esslingen hält zusammen“ ist also bis nach Tschechien als Vermittlungsdienst gelangt. Eine vietnamesische Dame aus Esslingen, die das Angebot der Stadt kannte, erzählte ihrer Freundin in Prag davon. Tschechien besitzt bereits ausreichend Schutzmasken, sodass die Masken weitergegeben werden konnten. Der Sozialamtsleiter, Marius Osswald, freut sich, dass die 1.000 Masken nun an die Obdachlosen- und Asylunterkünfte und die betreuten Wohngruppen der Stadt verteilt werden können.
„Esslingen hält zusammen“ – auch und gerade in schwierigen Zeiten.
ÖPNV
ÖPNV
- Bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und dem notwendigen Warten an den Haltestellen auf die Abfahrt halten Sie bitte den vorgegebenen Mindestabstand von 1,50 Meter zu Ihren Mitreisenden ein!
- Am Bahnsteig und in den Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht!
- Verwenden Sie für den Fahrscheinkauf bevorzugt die VVS-App oder kaufe Sie Fahrkarten auf Vorrat bei einer der genannten Vorverkaufsstellen:
- SVE - Städtischer Verkehrsbetrieb
Esslingen am Neckar
Heilbronner Str. 70
73728 Esslingen am Neckar - Service Point ZOB
Fleischmannstraße 3
(Bahnhofsvorplatz)
73728 Esslingen - Marcos Lädle
Buchberger Marco
Esslinger Str. 4
73732 Esslingen - Einkaufsmarkt Lüll
Schurwaldstr. 4
73773 Aichwald - Schreibwaren Zauner
Köngener Str. 7
73734 Esslingen
Klinikum
Klinikum Esslingen
Im Klinikum Esslingen herrschen zu Ihrer Sicherheit hohe Hygienevorschriften. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist Pflicht, auch das Einhalten des 1,5 Meter Abstandes.
Alle weiteren Vorgaben und aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Klinikum Esslingen: www.klinikum-esslingen.de
Aufenthalt im öffentlichen Raum, Veranstaltungen und Versammlungen
Zusammenkünfte von Personen
Draußen dürfen Sie sich nur alleine oder mit einer weiteren Person aufhalten. Mit Familienangehörigen ihres eigenen Haushalts dürfen Sie auch nach draußen gehen. Zu allen anderen Personen halten Sie bitte mindestens 1,5 Metern Abstand.
Dies ist nur eine kurze Zusammenfassung. Den genauen Wortlaut der Rechtsverordnung finden Sie hier:
Ämterkontakt
Bürgerämter
Bürgeramt Beblingerstraße
- Der direkte Kundenverkehr ist zur Zeit auf absolute Notfälle reduziert. Arbeiten außerhalb des direkten Kundenkontakts laufen normal weiter. Wir sind per E-Mail oder Telefon erreichbar.
- Nur im Notfall können Sie persönlich kommen Sie müssen sich dazu per Email anmelden und den Notfall begründen: buergeramt@esslingen.de
- Sonstige Fälle werden - wo rechtlich möglich - schriftlich oder elektronisch erledigt, postalisch zugesandt oder auf die Zeit nach dem Lockdown verwiesen.
- Notreisedokumente können im absoluten Notfall auch von der Bundespolizei ausgestellt werden, sollte das Bürgeramt nicht erreichbar sein.
Bürgeramt Bauen
- Das Bürgerbüro Bauen ist für den allgemeinen Kundenverkehr geschlossen.
- Wir sind per E-Mail oder zu unseren Sprechzeiten (Mo, Di, Do 8:00 - 12:00 Uhr sowie Do 13:00 bis 17:00 Uhr) telefonisch erreichbar
- Die Einsicht von Nachbarn in Bauvorlagen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Zwischen 24.12.2020 und 06.01.2021 bleibt das Bürgerbüro Bauen geschlossen.
- Das Technische Rathaus bleibt trotzdem öffentlich zugänglich, damit der Bebauungsplan zum Karstadt-Areal eingesehen werden kann (auch von 28.-30.12. und 04.-05.01.2021).
Bürgerbüro Finanzen
- Kämmerei und Bürgerbüro Finanzen sind telefonisch zu den Öffnungszeiten (Mo-Fr 8 - 12 Uhr, Do 13.30 - 17 Uhr) erreichbar
- Zwischen 24.12.2020 und 06.01.2021 bleibt das Bürgerbüro Finanzen geschlossen.
Ordnungs- und Standesamt
Bürgeramt Beblingerstraße
- Der direkte Kundenverkehr ist zur Zeit auf absolute Notfälle reduziert. Arbeiten außerhalb des direkten Kundenkontakts laufen normal weiter. Wir sind per E-Mail oder Telefon erreichbar.
- Nur im Notfall können Sie persönlich kommen Sie müssen sich dazu per Email anmelden und den Notfall begründen: buergeramt@esslingen.de
- Sonstige Fälle werden - wo rechtlich möglich - schriftlich oder elektronisch erledigt, postalisch zugesandt oder auf die Zeit nach dem Lockdown verwiesen.
- Notreisedokumente können im absoluten Notfall auch von der Bundespolizei ausgestellt werden, sollte das Bürgeramt nicht erreichbar sein.
Ausländeramt
- Der direkte Kundenverkehr ist zur Zeit auf absolute Notfälle reduziert.
- Notfälle melden sich per Email mit Begründung unter:
- auslaenderamt@esslingen.de
- Notwendige Bestätigungen über die Verlängerung von Ausweisen werden postalisch zugestellt.
Bußgeldstelle
- Der direkte Kundenverkehr ist zur Zeit auf absolute Notfälle reduziert.
- Zahlungen sind per Überweisung auf die städtischen Konten zu leisten.
- Für Bußgeldbescheide besteht die Möglichkeit über das OWI-Portal elektronisch zu bezahlen.
- Sonstige Fälle werden soweit rechtlich möglich schriftlich oder elektronisch erledigt.
Standesamt
- Trauungen werden, sofern keine triftigen Gründe vorliegen, in die Zeit nach dem Lockdown verschoben.
- Nottrauungen finden wie gewohnt statt.
- Die Anzahl der Teilnehmer an der Trauung wird auf das Brautpaar und den Standesbeamten reduziert.
- Sterbefälle werden weiterhin bearbeitet.
Amt für Soziales, Integration und Sport
Friedhofsverwaltung
Stadtinformation
Auch die Stadtinformation hat ab 17. März bis auf Weiteres geschlossen. Beratung und Information erhalten Sie weiterhin per Telefon, E-Mail, Fax oder Post:
Mo - Fr 10-18 Uhr, Sa 10-16 Uhr
Telefon: 0711 / 39 69 39 69
Fax: 0711 / 39 69 39 39
E-Mail: info@esslingen-marketing.de
Pressemitteilung (73 KB)
Weitere offizielle Informationen
Hier finden Sie eine Zusammenfassung offizieller Informationen und Verfügungen der Stadt, des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Für tagesaktuelle Informationen folgen Sie bitte den jeweiligen Links.
Corona-Bußgeldkatalog
Wer gegen die Regeln der Corona-Verordnung verstößt, muss gemäß dem Bußgeldkatalog des Landes mit folgenden Bußgeldern rechnen:
Verstoß |
Bußgeldrahmen |
---|---|
Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zugelassener Personenzahl | 100 bis 1.000 € |
Teilnahme an einer Veranstaltung oder sonstigen Ansammlung außerhalb des öffentlichen Raums von jeweils mehr als fünf Personen | 250 bis 1.000 € |
Nichteinhaltung der Auflagen zum Schutz vor Infektionen für nach § 3 Abs. 6 CoronaVO aus wichtigem Grund zugelassenen Versammlungen oder Veranstaltungen | 500 bis 1.500 € |
Nichteinhaltung der Fahrt- und Reiseverbote aus Risikogebieten | 250 bis 1.000 € |
Verstoß gegen Mitführpflicht der Pendlerbescheinigung/ des Berechtigungsscheins (betrifft beispielsweise in das Land einreisende Berufspendler) | 100 bis 500 € |
Betrieb einer nach § 4 CoronaVO geschlossenen Einrichtung oder Nichteinhalten einer Auflage für den Betrieb | 2.500 bis 5.000 € |
Verstoß gegen die Mischsortimentsregelungen (in der CoronaVO ist geregelt, wie Betriebe damit umgehen müssen, wenn nur Teile ihres Sortiments weiter zulässig sind.) | 200 bis 400 € |
Betreiben einer untersagten Einrichtung nach § 4 Abs. 1 und 2 CoronaVO, die zusammen mit einer Poststelle oder Paketdienst betrieben wird, wenn der erwirtschaftete Umsatz der Poststelle oder des Paketdienstes eine untergeordnete Rolle spielt. Für den Brief- und Paketversand erforderliche Nebenleistungen sind davon ausgenommen. | 2.500 bis 5.000 € |
Nichteinhaltung der Vorgaben zum Infektionsschutz gem. § 4 Abs. 5 CoronaVO (betrifft z.B. Zutrittssteuerung, Warteschlangen und Mindestabstände) | 250 bis 1.000 € |
Zutritt zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot zum Schutz besonders gefährdeter Personen gem. § 6 CoronaVO | 250 bis 1.500 € |
Zutritt durch Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot gem. § 6 CoronaVO | 500 bis 2.000 € |
Durchführung von Gruppenangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege | 250 bis 1.000 € |
Zutritt durch Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko zu einer Einrichtung trotz Betretungsverbot gem. § 1 Abs.1 und § 2 Abs 1. CoronaVO wie Schulen, Kindertageseinrichtungen, Hochschulen | 250 bis 1.000 € |
Generelle Hygieneempfehlungen
Hygieneempfehlungen
Die Erkrankung Covid-19 wird von Mensch zu Mensch übertragen. Deshalb gelten hier grundsätzlich die gleichen Empfehlungen, wie bei einer "normalen" Grippe:
- Hand-Hygiene: gründliches Waschen mit Seife
- Husten-Hygiene: Husten und Niesen in die Ellenbeuge
- Abstand halten zu hustenden und/oder niesenden Fremdpersonen
- Gehen Sie nicht mit Fieber oder grippeähnlichen Symptomen zur Arbeit.
Infoblatt Hygienemaßnahmen (287 KB)
(Robert Koch Institut)
Richtiges Hände waschen erklärt dieses Video der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BzGA):
Weitere Informationen zum Thema Hygiene finden Sie unter: www.infektionsschutz.de
Wer kann betroffen sein?
Wer kann betroffen sein?
Betroffen sein könnten Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen oder akuten, die Atembwege betreffenden Symptomen jeder Schwere, mit und ohne Fieber,
- die bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten.
Betroffen sein könnten Personen mit akuten, die Atemwege betreffenden Symptomen jeder Schwere, mit und ohne Fieber,
- sich bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem der Risikogebiete aufgehalten haben.
Risikogebiete - sich in Regionen mit COVID-19-Fällen aufgehalten haben oder Kontakt zu unbestätigtem Fall bis max. 14 Tage vor Erkrankrungsbeginn hatten.
Fallzahlen
Darüber hinaus können Personen mit klinischen oder radiologischen Hinweisen auf eine virale Pneumonie ohne Alternativdiagnose auch ohne erfassbares Expositionsrisiko betroffen sein.
Infoblatt Verdachtsabklärung (112 KB)
(Robert Koch Institut)
Richtiges Verhalten im Verdachtsfall
Richtiges Verhalten im Verdachtsfall
Wenden Sie sich zur Abklärung Ihres Verdachts NICHT an ein Krankenhaus!
Krankenhäuser haben einen Versorgungsauftrag für schwerstkranke Patienten und weisen Sie deshalb ab.
Ihre erste Ansprechperson ist immer Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin.
Wenn Sie unabhängig von einer Reise einen persönlichen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten,
- wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Gesundheitsamt Landkreis Esslingen
Sollten Sie in einer Region gewesen sein, in der zwar COVID-19-Fälle vorkommen, die jedoch nicht als Risikogebiet eingestuft ist und innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln,
- melden Sie sich telefonisch und mit Hinweis auf Ihre Reise bei Ihrem Hausarzt an,
- vermeiden Sie unnötige Kontakte,
- bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause,
- beachten Sie die oben beschriebenen Hygieneempfehlungen.
Links
Interessante Links
Generelle Informationen zum Corona-Virus und zur Lage in Baden-Württemberg