Heiliger Vormittag: Hinweise für Gastronomie und Gewerbe
Für den Heiligen Vormittag am 24. Dezember gelten in Esslingen auch in diesem Jahr wieder besondere Regelungen für den Ausschank von Alkohol sowie für die Nutzung öffentlicher Flächen. Gastronomiebetriebe und Gewerbetreibende, die teilnehmen möchten, benötigen hierfür entsprechende Erlaubnisse des Ordnungsamts. Die Anträge müssen bis spätestens 31. Oktober 2025 eingereicht werden.
Wer als Gastwirt oder Inhaber einer Konzession Alkohol außerhalb des üblichen Geltungsbereichs ausschenken oder öffentliche Flächen nutzen möchte, benötigt dafür eine gesonderte Erlaubnis. Die Nutzung öffentlicher Flächen ist nur möglich, wenn bereits eine gültige Sondernutzungserlaubnis vorliegt. Für Gewerbetreibende, die innerhalb ihrer Ladeneinheit Alkohol ausschenken möchten, ist eine Gestattung erforderlich – ein Ausschank oder Verkauf außerhalb der eigenen Räumlichkeiten ist nicht erlaubt.
Der Ausschank alkoholischer Getränke ist ausschließlich in der Zeit von 10 bis 14 Uhr zulässig. Um der zunehmenden Vermüllung entgegenzuwirken, gilt in diesem Jahr zusätzlich die Auflage, für sämtliche Trinkgefäße wie Flaschen, Becher oder Gläser ein Pfand zu erheben.
Anträge, die nach Ablauf der Frist oder unvollständig eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Fragen oder zur Einreichung der ausgefüllten Formulare steht die Kontaktadresse kontaktveranstaltungen@esslingen.de zur Verfügung.
Wichtig
Wer Alkohol ausschenkt oder öffentliche Flächen nutzt, ohne im Besitz der erforderlichen Genehmigung zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro zuzüglich Verwaltungskosten geahndet werden.
Weitere Informationen, das Antragsformular sowie die vollständigen Bestimmungen sind im Bürgerportal der Stadt Esslingen zu finden.
Büro des Oberbürgermeisters
