Kriterien für die Platzvergabe
Für die Vergabe der Kita-Plätze in Esslingen wurden Aufnahmekriterien beschlossen. Die Kriterien legen die Reihenfolge fest, in der die Kinder ein Platzangebot erhalten. Für Kinder im Alter von 1 - 6 Jahren gilt in allen Betreuungsformen:
- Esslingen Gesamt
- Anschlussbetreuung in der Einrichtung (Wechsel in Ü3)
- Geschwisterkinder in der Einrichtung
- Wechselwunsch der Betreuungsform* in der Einrichtung und allgemein
-> Wechsel nach GT: Bei Ummeldung ist die Vorlage einer Arbeitgeber- oder Pflegebescheinigung Voraussetzung
- Stadtteil
- Anschlussbetreuung allgemein (Wechsel in Ü3) + Zuzug
- Alter des Kindes
-> Wünsche der Eltern sowie Wechselwünsche Einrichtung und Stadtteil werden in der Verteilung mit einbezogen
* Der Wechselwunsch kann jährlich zwischen 01.01. und 15.02. angemeldet werden und wird dann in der Hauptplatzvergabe berücksichtigt.
Erläuterungen
Geschwisterkinder in der Einrichtung
Wechselwunsch der Betreuungsform in der Einrichtung und allgemein
Die Wechselwünsche von Familien, die bereits einen Kita-Platz haben und einen anderen Betreuungsumfang benötigen, werden berücksichtigt.
Möchte eine Familie von einem geringeren Betreuungsumfang zu einem Ganztagsbetreuungsplatz wechseln, muss mit der Anmeldung des Wechselwunsches eine Arbeitgeber- oder eine Pflegebescheinigung vorgelegt werden.
Wechselwünsche können vom 01.01. bis 15.02. angemeldet werden, um in der Hauptplatzvergabe berücksichtig zu werden. Bitte wenden Sie sich an die Eltern-Service-Stelle.
Alter des Kindes
Bei jedem Kriterium der Platzvergabe, ist das Alter der Faktor, der bestimmt, welches Kind in welcher Betreuungsform als erstes und welches als letztes ein Platzangebot erhält.
Bei der Vergabe von Plätzen werden diese nach absteigendem Alter vergeben:
Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 3-6:Ältestes Kind zuerst von 6 Jahre bis 3 Jahre zum Zeitpunkt der Aufnahme.
Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 2-3:Ältestes Kind zuerst von 3 Jahre bis 2 Jahre zum Zeitpunkt der Aufnahme.
Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 1-3:Ältestes Kind zuerst von 2 Jahre bis 1 Jahr zum Zeitpunkt der Aufnahme.
Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung