Auch Baden-Württemberg unterstützt Familien

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz im Land Baden-Württemberg haben, insgesamt unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen. 
Sie sind:

  • eine Familie mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • eine Familie, die Hartz IV oder Kindergeldzuschlagsberechtigt ist,
  • alleinerziehend und leben mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind zusammen,
  • eine Familie mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind,
  • eine wohngeldberechtigte Familie und beziehen Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Den Landesfamilienpass mit Gutscheinkarte erhalten Sie auf Antrag beim Bürgerservice Soziales des Amts für Soziales und Sport.

Amt für Soziales, Integration und Sport

Bürgerservice Soziales

Bürgerservice Soziales - Teilhabe
Beblingerstraße 3
73728 Esslingen am Neckar