Wegweiser Ukraine-Hilfe
Auf diesen Seiten informieren wir Sie zu Fragestellungen im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine: Wir listen Hilfsmöglichkeiten auf, stellen Kontakte her und erklären die rechtliche Situation.
Ankommen
Servicepoint Ukraine
- Im sogenannten Agneshof in der Beblinger Straße hinter dem Bürgeramt wurde ein gesonderter Bereich für die Anmeldung und Registrierung ukrainischer Geflüchteter eingerichtet (Servicepoint Ukraine).
- Wichtig: Termine sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich!
- Sie erhalten eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG
- Ukrainische Staatsangehörige können sich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten! Erlass (PDF, 439 KB)
- Geflüchtete, die privat in Esslingen untergebracht sind, müssen sich innerhalb von 90 Tagen beim Servicepoint Ukraine der Stadt Esslingen melden.
- Geflüchtete, die in der Erstaufnahme oder in der vorläufigen Unterbringung des Landkreises untergebracht sind, müssen sich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei den Ansprechpersonen in den jeweiligen Unterkünften. - Weitere Informationen: beratung.ukraine@esslingen.de
Kontakt für Geflüchtete
Download
Info-Mappe "Willkommen in Esslingen" (nicht barrierefrei!)
deutsch (PDF, 755 KB)
ukrainisch (PDF, 916 KB)
Online-Terminanfrage zur Erstregistrierung
Wenn Sie in privatem Wohnraum untergekommen sind, können Sie hier eine Terminanfrage zur Erstregistrierung stellen. Sofern Sie in einer vorläufigen Unterbringung des Landkreises (Zeppelinstraße, Schenkenbergstraße, Hedelfinger Straße) untergebracht sind, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpersonen vor Ort.
Hinweis:
Bitte wählen Sie dazu im Menü "Sachgebiet" den untersten Punkt "Erstregistrierung für ukrainische Flüchtlinge" aus:

Unterkünfte des Landes Baden-Württemberg
Geflüchtete, die nicht privat unterkommen, bitten wir, sich an die unteren Aufnahmebehörden der Stadt- und Landkreise, d.h. an den Landkreis Esslingen (Amt für Flüchtlingshilfe), zu wenden. Es bedarf zuvor keiner Aufnahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes.
Unabhängig davon stehen die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes für Geflüchtete aus der Ukraine als ersatzweise Erstanlaufstelle zur Verfügung. Diese befinden sich in Baden-Württemberg an den Standorten
- Heidelberg (Ankunftszentrum Patrick-Henry-Village, Grasweg, 69124 Heidelberg)
- Karlsruhe (Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe)
- Sigmaringen (Binger Straße 28, 72488 Sigmaringen)
- Freiburg (Müllheimer Straße 7, 79115 Freiburg)
- Ellwangen (Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen)
Die für das Stadtgebiet der Stadt Esslingen zuständige Erstaufnahmeeinrichtung ist die LEA in Ellwangen. Von den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden die Geflüchteten dann auf Unterkünfte in ganz Baden-Württemberg verteilt.
Fragen und Antworten
Zugang zu Bildung und Arbeit
Sprache
Informationen zu den verschiedenen Sprachangeboten und Deutschkursen finden Sie unter: Landkreis Esslingen - Deutsch lernen (landkreis-esslingen.de)
Unterstützung durch die Industrie- und Handelskammer
Schule
- Kinder im Grundschulalter
Die Anmeldung erfolgt direkt an der Schule, die für das Kind festgelegt ist (Stamm-Grundschule). Es gibt keine freie Grundschulwahl.
Den Schulbezirk ist dem Wohnort zugeordnet.
Den Schulbezirk erfahren Sie unter auf der städtischen Homepage der Stadt Esslingen: Stadt Esslingen am Neckar: Grundschulbezirke
Die Schule des Schulbezirks ist für die Aufnahme zuständig. D. h die Eltern wenden sich direkt an die jeweilige zuständige Grundschule.
Sofern keine Vorbereitungsklasse (VKL) oder keine Sprachförderung möglich ist, kann ein Antrag auf Schulbezirkswechsel in eine andere VKL gestellt werden. - Kinder/Jugendliche aus der ukrainischen 5-jährigen "Allgemeinbildenden Schule"
Eltern wenden sich an die Koordinierungsstelle für neu Zugewanderte des Staatlichen Schulamtes in Nürtingen.
Ansprechpartner ist Herr Andreas Schäfer. Mail: andreas.schaefer@ssa-nt.kv.bwl.de, Tel.: 07022/26299-59 - Jugendliche aus der 2-jährigen "Allgemeine Schule" (vergleichbar mit der gymnasialen Oberstufe)
Eltern wenden sich an die Koordinierungsstelle für neu Zugewanderte "Gymnasium."
Ansprechpartner ist Herr Özbey. Mail: deniz.oezbey@esslingen.de - Jugendliche aus einer ukrainischen Berufsschule
Eltern wenden sich an die Käthe-Kollwitzschule in Essligen. Tel.: 0711/3607400
Dort können Sie Ihr Kind an eine VABO Klasse anmelden.
Kindergarten & Kita
Für Kita- und Kindergartenkinder erfolgt die Anmeldung nach den Kriterien, die für alle Esslinger Familien gilt.
Weitere Informationen finden Sie unter: Stadt Esslingen am Neckar: KITA Anmeldung
Darüber hinaus bietet die Stadt Esslingen für Kinder geflüchteter Familien aus der Ukraine eine Mutter-Kind-Gruppe als Spielmöglichkeit für Kinder ab 3 Jahren an.
Weitere Informationen hier: Flyer Mutter-Kind-Gruppe (PDF, 156 KB)
Sie möchten helfen?
Kontakt für Helfende
Ehrenamtliches Engagement
Sie möchten sich in Esslingen für Geflüchtete aus der Ukraine engagieren?
Melden Sie sich bitte über dieses Online-Formular:
Mitmach-Formular
Sie bieten bereits Hilfe an, oder bauen gerade ein Hilfsangebot auf?
Melden Sie sich bitte über dieses Online-Formular:
Erfassungsbogen Hilfsangebote
Alle gemeldeten Hilfsangebote werden zu gegebener Zeit auf diesen Seiten veröffentlicht.
Sie haben Fragen?
Die Hotline von "Esslingen hält zusammen" ist von Montag bis Freitag erreichbar:
Telefon: 0711 - 3512 2694
Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und
Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
E-Mail: zusammen@esslingen.de
Weitere Informationen für Ehrenamtliche:
ES hält zusammen
Amt für Soziales, Integration und Sport