Lexikon Asyl
Asylbewerber
Beschreibung
Jemand gilt erst als Asylbewerber, wenn er oder sie bereits einen Asylantrag gestellt hat, über den aber noch nicht entschieden wurde (Synonym: "Asylsuchender").
Zuständig für die Prüfung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Bevor man seinen Antrag stellt, gilt man für die Behörden als "Asylbegehrender".
Quelle: Mediendienst Integration.
Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration