Lexikon Asyl
Drittstaat
Beschreibung
Juristisch gelten alle Länder als Drittstaaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind. Als Drittstaatsangehöriger gilt also, wer nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes hat. Der Begriff ist allerdings leicht zu verwechseln mit sicheren Drittstaaten, die damit nichts zu tun haben.
Quelle: BAMF