Jugendhilfe in Esslingen
Wir unterstützen Lehrerinnen und Lehrer, Schulen, Eltern und Kinder in notwendigen erzieherischen Fragen und mit konkreten Hilfen sowohl im schulischen als auch im familiären Kontext.

Die MitarbeiterInnen mit ihren flexiblen Hilfen (Erziehungshilfestellen - EHST) in den Stadtteilen von Esslingen unterstützen Schulen, Eltern und Kinder in erzieherischen Fragen und mit konkreten Hilfen bei Bedarf auf Antrag.
Lehrer/innen und Jugendsozialarbeiter/innen können sich jederzeit an die MitarbeiterInnen der Erziehungshilfestellen wenden um sich beraten zu lassen oder aber auch Hilfemöglichkeiten im schulischen und familiären Kontext zu besprechen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner EHST Esslingen Nord und Süd (außer Innenstadt):
Ansprechpartnerin EHST Esslingen Süd Innenstadt
...im Esslinger Norden
...im Esslinger Süden
Unsere Angebote
Hilfen gemäß §§ 27ff. SGB VIII, z.B. EB, SPFH, …… etc. und der EHST mit:
- Einzelbetreuung
- Gruppenangebote
- Elterngespräche
- Erziehungsberatung
- Sozialraumgruppen
- Bei Bedarf Begleitung der Schüler im Schulalltag
- Fallberatung mit Lehrern und SSA
- Fallinterventionen im Einzelfall, Soziale Kompetenztrainings
Wann und Wo
Infrastruktur
Räume, Fahrzeuge, päd. Arbeitsmaterialien, etc.
Zeitstruktur
Intensität richtet sich nach Fallbedarf
Unsere Grundsätze
Leitbild / Selbstverständnis
- Einzelfallbezogenen Hilfen gemäß § 27ff SGB VIII
(1) Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. - Bedarfsfeststellung durch den Sozialen Dienst des Landkreises
- Vom Einzelfall losgelöste, gemeinwesenorientierte Ansätze der Erziehungshilfestationen / -stellen
- Bedarfsfeststellung in Kooperationsabsprache
- Integrative Ansätze, d.h. wo immer möglich keine Separierung von Schülern mit problematischen Verhaltensweisen
- Kooperation mit anderen Systemen sowie Weiterentwicklung und Verbesserung der Schnittstellen
Unsere Ziele
- Flexible, ambulante Hilfen zur Erziehung mit ganzheitlichem Ansatz sind umgesetzt: das bedeutet eine enge Zusammenarbeit mit Kind, Herkunftssystem (bedingt Eingriff in das bestehende Familiengefüge) und sozialem Netzwerk (Schule, Vereine, Nachbarschaft, etc).
- Eine gemeinsame Rahmenkonzeption Jugendhilfe und Schule ist entwickelt:
- präventive Angebote als Bestandteil der Rahmenkonzeption sind entwickelt --> enge Kooperation zwischen Lehrern, Schulsozialarbeit (SSA) und Jugendhilfe.
- Gemeinsame Fortbildungen und Gremien für Austausch von Lehrern / Mitarbeitern Jugendhilfe finden statt.
- Die Einbindung und Beteiligung von Eltern bei der Entwicklung und Durchführung von Angeboten findet statt.
- Ganztägiges individuelles Lernen braucht neue Curricula --> Jugendhilfe und schulfremde Partner sind daran beteiligt.
- "Befreiungsmöglichkeiten" für Schüler / flexible Angebotsnutzung bei Bedarf.
Unsere Rahmenbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Leistungen nach § 27ff. SGB VIII
- Vertrag mit dem LRA-ES und den Trägern der EHST Esslingen Süd und Nord
- Kooperationsvereinbarungen und Arbeitshilfen
Personelle Rahmenbedingungen
- Vor-Ort-Teams aus Kooperationsbeauftragten der Schule, Jugendhilfe und SSA
- Dezentrale Erziehungshilfestellen in den Stadtteilen
Räumliche Rahmenbedingungen
- Betreuung und Beratung in eigenen Räumen und bei den Familien oder im Sozialraum (bsp. Schule).
Finanzielle Rahmenbedingungen
- Pauschale Finanzierung der EHST Nord und Süd
- Einzelfallbezogene Ansprüche der Familien gemäß SGB VIII