Dienstleistungen
Zweitpass
Beantragung eines zweiten Reisepasses.
Einen zweiten Reisepass können Sie zum Beispiel erhalten, wenn Sie aus privaten oder beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerung bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
Grundsätzlich darf in der Bundesrepublik Deutschland niemand mehrere Pässe besitzen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Sie uns ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Daher müssen Sie bei der Beantragung eines Zweitpasses ausführlich begründen, warum der zweite Pass benötigt wird. Allgemeine Aussagen wie "häufige Auslandsreisen" reichen hierzu nicht aus.
Zuständige Stelle
AnsprechpartnerIn:
Frau Kerstin Kastner
Frau Marika Matzeit
Frau Birgit Wurster
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Persönliche Antragstellung ist erforderlich
Verfahrensablauf
Der Zweitpass wird für sechs Jahre ausgestellt. Nach dem Passgesetz darf ein weiterer Pass nur zum Zweck der Reise, für welche er benötigt wird, ausgestellt werden. Die Gültigkeit eines Zweitpasses ist daher vom Zweck abhängig, beträgt jedoch längstens 6 Jahre.
Erforderliche Unterlagen
Bisherigen Reisepass oder Personalausweis, Geburts- oder Heiratsurkunde, 1 aktuelles biometrisches Lichtbild.
Beantragung des Zweitpasses für private Zwecke:
formlose schriftliche Erklärung über Grund, Ziel und Dauer der Reise
Bei Beantragung aus beruflichen Gründen:
formloses schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers über das bestehende Arbeitsverhältnis, und die Notwendigkeit der Ausstellung des Zweitpasses.
Das Schreiben des Arbeitgebers muss von der IHK oder Innung bestätigt sein.
Kosten
Zweitpass für Personen unter 24 Jahre: 37,50 EURO
Zweitpass für Personen ab 24 Jahre: 59,00 EURO