Dienstleistungen
Dienstleistungen von A-Z
Tag der offenen Tür
Durch die Veranstaltung eines "Tages der offenen Tür" haben Verkaufsstellen die Möglichkeit ihr Geschäft/ihren Betrieb während der geltenden Ladenschlusszeiten als sogenanntes "offenes Schaufenster" zu Ausstellungs- und Werbezwecken zu öffnen.
Verkäufe oder Verkaufsgespräche sowie alle damit zusammenhängendenTätigkeiten wie Beratung, Bestellungen, Abschluss von Vorverträgen ect. sind hierbei nicht zulässig. Bei zusätzlichem Alkoholausschank ist eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich.
Zuständige Stelle
AnsprechpartnerIn: Herr Eckhard Sihler
Gewerbe, Gaststätten, Märkte, Waffenangelegenheiten [Stadt Esslingen am Neckar]
Persönlicher Kontakt
Stefanie Schiller
Sachgebietsleitung
Telefon 0711/3512-2283
Fax 0711/ 3512 - 553180
Gebäude Beblingerstraße 3
Raum 405
Aufgaben
Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung, Marktfestsetzungen, Angelegenheiten des Ladenöffnungsgesetzes
Leistungsdetails
Fristen
sofort
Bearbeitungsdauer
sofort
Freigabevermerk
Stadt Esslingen am Neckar, 22.10.2007