Dienstleistungen
Dienstleistungen von A-Z
Nutzungsentschädigung bei Einweisung von Obdachlosen
Von der Wohnungslosigkeit betroffene Personen werden durch Verfügung vom Amt für Soziales, Integration und Sport in sogenannte Obdachlosenunterkünfte eingewiesen.
Zuständige Stelle
Nutzungsentschädigungen (incl. Nebenkosten) werden vom Amt für Soziales, Integration und Sport festgesetzt und abgerechnet.
Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne:
Herr Suffel Telefon 0711 3512 2520
Frau Berger Telefon 0711 3512 3383
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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