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Aufenthaltsrecht; Aufenthaltsgesetz für Nicht-EU-Bürger

Das Aufenthaltsgesetz enthält die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Staatsangehörige aus Nicht-EU Staaten.

Gesetzliche Grundlagen zu Fragen der Beschäftigung und Au-pair Beschäftigung finden Sie hier in diesen allgemeinen Informationen.

Seit dem 01.09.2011 hat die Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt und den elektronischen Aufenthaltstitel eingeführt. Der Aufenthaltstitel wird seither als Plastikkarte im Keditkartenformat von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Eine persönliche Vorsprache und die Abgabe von Fingerabdrücken, auch für Kinder ab dem 6. Lebensjahr, ist für den elektronischen Aufenthaltstitel zwingend erforderlich.
  

Zuständige Stelle

 Stadt Esslingen, Ordnungsamt, Beblingerstr. 1, Ausländeramt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Informationen zu den Voraussetzungen zu erhalten.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich je nach Anliegen an die Sachbearbeiter/innen oder die Sachgebietsleitungen des Ausländeramts Esslingen - Konviktbau (hinteres Gebäude) im Ausländeramt.

Fristen

Vom jeweiligen Anliegen abhängig

Erforderliche Unterlagen

Gültiger Reisepass

Kosten

Im Rahmen der Bearbeitung fallen Gebühren an, hierzu verweisen wir auf die seit 01.09.2017 bundeseinheitlichen Gebühren im Ausländerrecht. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um nähere Informationen zu erhalten.

Bearbeitungsdauer

Vom jeweiligen Anliegen abhängig

Hinweise

Weitere Informationen für Aussiedler und Erstmigranten erhalten Sie bei folgenden Stellen:

Kreisdiakonieverband Esslingen, Diakonische Bezirksstelle, Berliner Str. 27, 73728 Esslingen am Neckar, Tel.: 0711 342157-0; Fax 0711 342157-290, Email: dbs.es@kdv-es.de

Caritas Fils-Neckar-Alb, Zentrum Esslingen, Neckarstr. 21, 73728 Esslingen am Neckar, Tel.: 0711 396954-0 oder -22, Fax 0711 396954-54

Referat für Migration und Integration, Rathausplatz 4, 73728 Esslingen am Neckar, Tel: 0711 35 12 -28 76, Fax: 0711 3512-3382

 

 

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz, höherrangiges internationales Recht

Freigabevermerk

Stadt Esslingen am Neckar, 15.08.2012