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Hundesteuer Esslingen am Neckar

Die Stadt Esslingen am Neckar ist nach dem Kommunalabgabengesetz dazu verpflichtet eine Hundesteuer zu erheben. Besteuert wird das Halten von Hunden durch natürliche Personen.

Der Steuersatz beträgt jährlich
für den 1. Hund 132,00 EUR
für jeden weiteren Hund 264,00 EUR.

Weitere Informationen:
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Jeder über 3 Monate alte Hund ist vom Hundehalter innerhalb eines Monats anzumelden.

Verfahrensablauf

-

Erforderliche Unterlagen

nicht erforderlich

Kosten

Die Stadt Esslingen am Neckar ist nach dem Kommunalabgabengesetz dazu verpflichtet eine Hundesteuer zu erheben. Besteuert wird das Halten von Hunden durch natürliche Personen.

Der Steuersatz beträgt jährlich
für den 1. Hund 132,00 EUR
für jeden weiteren Hund 264,00 EUR.

Weitere Informationen:
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer

Freigabevermerk

Stadt Esslingen am Neckar, 26.10.2017