Dienstleistungen

Dienstleistungen von A-Z

Asyl und Duldung

Informationen für diesen Personenkreis über den Erhalt öffentlicher Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts liegen dem Ausländeramt der Stadt Esslingen nicht vor. Bei Fragen ist hierzu das Landratsamt Esslingen, Kreissozialamt zu kontaktieren.

Zuständige Stelle

Ausländeramt Stadt Esslingen
Team Asyl

 

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Aufenthaltsgestattung: anhängiges Asylverfahren

Duldung: Vorliegen einer der Duldungsgründe nach dem Aufenthaltsgesetz

Verfahrensablauf

Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen werden bei Vorliegen eines Asylantrags oder eines Duldungsgrundes i. V. m. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. dem Regierungspräsidium Karlsruhe ausgestellt bzw. verlängert.

Fristen

Die Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen (bei Asylbewerbern) und Duldungen (bei Vorliegen von Duldungsgründen) sollte umgehend, bei Verlängerungen 14 Tage vor Ablauf, beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Ein Nachweis des Bezugs von öffentlichen Leistungen oder bei Berufstätigen eine Verdienstabrechnung ist im Einzelfall erforderlich.

Sonstige benötigte Nachweise/Unterlagen sind zu erfragen.

Kosten

Für Ausstellung und Verlängerung können unterschiedliche Gebühren anfallen.

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit kann mehrere Tage und Wochen betragen. Es werden Termine zur Abholung der Asylgestattungen und Duldungen vergeben oder diese zugesendet.

Hinweise

Durch die derzeitigen erhöhten Anfragen an das Ausländeramt ist mit längeren Wartezeiten und Bearbeitungsfristen zu rechnen.

Rechtsgrundlage

Asylgesetz; Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung

Freigabevermerk

12.05.2015