Dienstleistungen
Asyl und Duldung
Informationen für diesen Personenkreis über den Erhalt öffentlicher Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts liegen dem Ausländeramt der Stadt Esslingen nicht vor. Bei Fragen ist hierzu das Landratsamt Esslingen, Kreissozialamt zu kontaktieren.
Zuständige Stelle
Ausländeramt Stadt Esslingen
Team Asyl
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Aufenthaltsgestattung: anhängiges Asylverfahren
Duldung: Vorliegen einer der Duldungsgründe nach dem Aufenthaltsgesetz
Verfahrensablauf
Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen werden bei Vorliegen eines Asylantrags oder eines Duldungsgrundes i. V. m. dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. dem Regierungspräsidium Karlsruhe ausgestellt bzw. verlängert.
Fristen
Die Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen (bei Asylbewerbern) und Duldungen (bei Vorliegen von Duldungsgründen) sollte umgehend, bei Verlängerungen 14 Tage vor Ablauf, beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Ein Nachweis des Bezugs von öffentlichen Leistungen oder bei Berufstätigen eine Verdienstabrechnung ist im Einzelfall erforderlich.
Sonstige benötigte Nachweise/Unterlagen sind zu erfragen.
Kosten
Für Ausstellung und Verlängerung können unterschiedliche Gebühren anfallen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit kann mehrere Tage und Wochen betragen. Es werden Termine zur Abholung der Asylgestattungen und Duldungen vergeben oder diese zugesendet.
Hinweise
Durch die derzeitigen erhöhten Anfragen an das Ausländeramt ist mit längeren Wartezeiten und Bearbeitungsfristen zu rechnen.
Rechtsgrundlage
Asylgesetz; Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung
Freigabevermerk
12.05.2015