Dienstleistungen
Einbürgerung/Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft
Die Antragstellung kann derzeit nicht im Ausländeramt der Stadt Esslingen erfolgen. Die weitere Bearbeitung und Entscheidung liegt im Zuständigkeitsbereich der Einbürgerungsbehörde, dem Landratsamt Esslingen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit (ggf. unter Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit). Das Vorliegen der Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung wird vor Ort bei Ausgabe der Antragsunterlagen geklärt.
Verfahrensablauf
Informationen und ein Merkblatt erhalten Sie bei Antragsausgabe im Ausländeramt.
Erforderliche Unterlagen
Sie werden bei Antragsausgabe über die einzureichenden Unterlagen (nur in Kopie) informiert, da sich diese im Einzelfall unterscheiden.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr im Ausländeramt beträgt für
- Minderjährige 25€
- Erwachsene 50€
Die Kosten für die eigentliche Einbürgerung werden vom Landratsamt Esslingen festgesetzt und können dort erfragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung zur Vollständigkeit des Antrags im Ausländeramt nimmt ca. 30 Minuten in Anspruch. Der Antrag wird anschließend an das Landratsamt Esslingen-Einbürgerungsbehörde weiter geleitet.
Die Dauer des eigentlichen Einbürgerungsverfahrens, dessen Durchführung durch die Einbürgerungsbehörde des Landratsamts Esslingen erfolgt, ist bei der dortigen Behörde zu erfragen.
Rechtsgrundlage
Staatsangehörigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz, Freizügigkeitsgesetz
Freigabevermerk
12.05.2015